Handgepäck bei AUA und Lufthansa nicht mehr gratis
(Symbolbild)
Zusammenfassung
- Lufthansa-Gruppe führt neuen "Economy Basic"-Tarif ein, bei dem nur noch ein kleiner persönlicher Gegenstand kostenfrei ist.
- Zusätzliches Hand- oder Aufgabegepäck kann ab 15 Euro hinzugebucht werden; Tickets für ausgewählte Strecken ab 28. April buchbar.
- Verbraucherschützer kritisieren die Einschränkung, während der Airline-Verband A4E die Flexibilität für Kunden betont.
Der AUA-Mutterkonzern Lufthansa streicht auf ihren Kurz- und Mittelstreckenflügen die bisher kostenfreie Mitnahme eines kleinen Kabinenkoffers. Es werde bei allen Airlines der Gruppe ein neuer "Economy Basic"-Einstiegstarif eingeführt, der einen kleinen persönlichen Gegenstand wie eine Laptop-Tasche oder einen Rucksack enthalte, teilte das Unternehmen mit. Entsprechende Tickets für zunächst ausgewählte Strecken seien ab dem 28. April für Reisen ab dem 19. Mai buchbar.
Die Lufthansa begründet den Schritt mit dem veränderten Verhalten der Passagiere. Gerade für Tagesreisende bilde der neue Tarif eine zusätzliche Wahlmöglichkeit zum attraktiven Einstiegspreis. Der persönliche Gegenstand darf höchstens 40x30x15 Zentimeter groß sein. Zusätzliches Hand- oder Aufgabegepäck könne als Zusatzleistung flexibel ab 15 Euro zugebucht werden.
Klagen der Verbraucherschützer
Mit dem Light-Angebot begibt sich Lufthansa auf das Angebotsniveau der Air France aber auch von Billigfliegern wie Norwegian Air, Ryanair, Transavia, Volotea, Easyjet, Wizz oder Vueling. Diese letztgenannten Gesellschaften sind vom europäischen Verbraucherverband BEUC wegen ihrer strengen Handgepäckregeln abgemahnt worden. Die Verbraucherschützer wollen auch mit Prozessen erreichen, dass jeder Passagier neben dem persönlichen Gegenstand noch einen Handgepäckkoffer mit in die Kabine nehmen darf. Dies sei "angemessen".
Das lehnt unter anderem der Airline-Verband A4E ab, dem auch die Lufthansa angehört. Der Verband argumentiert, dass die Billigtarife mit einem Mini-Gepäckstück millionenfach von Konsumenten gebucht würden. Sie dürften nicht gezwungen werden, für Leistungen zu bezahlen, die sie gar nicht benötigten.
Kommentare