Suhrkamp-Miteigentümer Barlach muss zahlen

Das Schweizer Bundesgericht hat den Suhrkamp-Miteigentümer Hans Barlach verpflichtet, für den früheren Ankauf seiner Verlagsanteile den noch ausstehenden Betrag von umgerechnet 5,4 Millionen Euro zu zahlen. In einem Urteil vom 2. September, das der dpa vorliegt, wiesen die Bundesrichter in Lausanne eine Beschwerde Barlachs gegen eine entsprechende Entscheidung des Handelsgerichts in Zürich vom Mai zurück. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Barlach schuldet das Geld dem Schweizer Unternehmer Andreas Reinhart, von dem er die Anteile vor Jahren erworben hatte. Heute hält Barlach 39 Prozent an Suhrkamp und ist mit der Mehrheitsgesellschafterin Ulla Unseld-Berkewicz (61 Prozent) zutiefst zerstritten. Der Verlag hat Insolvenz angemeldet, um das Unternehmen in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Damit würde Barlach weitgehende Gesellschafterrechte einbüßen.
Das Handelsgericht des Kantons Zürich hatte den Suhrkamp-Gesellschafter schon im Mai verpflichtet, seine Schulden an den Schweizer Unternehmer Reinhart zu zahlen. Einen Aufschub der Zahlungspflicht, wie von Barlach beantragt, lehnte das Bundesgericht schon im Juli ab. Jetzt entschied es endgültig über Barlachs Beschwerde.
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