ORF-"Vorstadtweiber" haben nicht gegen Werbebestimmungen verstoßen

Kulisse in Döbling: Die "Vorstadtweiber" beim Shopping
Die KommAustria teilte am Dienstag die Entscheidung mit.

Der ORF hat in seiner Erfolgsserie "Vorstadtweiber" nicht gegen Werbebestimmungen verstoßen. Dies teilte die Medienbehörde KommAustria am Dienstag in einer Aussendung mit. In der ORF-Serie stellt eine Modeboutique mit dem Markennamen "Null Acht Fünfzehn" einen zentralen Handlungsort dar. Da es ein solches Bekleidungsgeschäft mit dem Namen "08/15" am Drehort in Wien tatsächlich gibt, waren in Medienberichten Spekulationen über das Vorliegen unerlaubter Werbung aufgetaucht. Die Medienbehörde untersuchte daher, zu welchen Bedingungen das Bekleidungsgeschäft als Drehort in die Serie eingebunden wurde.

Ergebnis: Der ORF konnte glaubhaft und schlüssig darlegen, dass die von ihm beauftragte Filmproduktionsfirma das Geschäft zu marktüblichen Konditionen für die Dreharbeiten angemietet hatte. Aus den vorgelegten vertraglichen Vereinbarungen ergibt sich kein Verdacht, dass dem ORF oder der Produktionsfirma Vorteile im Zusammenhang mit der Drehort-Verwendung der Boutique eingeräumt wurden. Darüber hinaus stellte die KommAustria fest, dass sich ein etwaiger Wiedererkennungswert bestenfalls für Zuseher mit detaillierten Ortskenntnissen in Wien ergibt. Die "Vorstadtweiber" wurde Montagabend von 831.000 Sehern verfolgt, der Marktanteil betrug 28 Prozent. Kommenden Montag zeigt der ORF das Finale der ersten Staffel. Voraussichtlich Anfang 2016 dürfte der ORF die zweite Staffel des Formats ausstrahlen.

Hintergrund: Behörde prüft ORF

Kommentare