ORF 3 unter Auflagen genehmigt

ORF 3 (c: orf/imageshack)
atDie KommAustria genehmigte dem ORF den Sendebetrieb für das Informations- und Kultur-Spartenprogramm ORF 3. Gleichzeitigt damit ist es dem ORF untersagt das neue Programm mittels Cross-Promotions in anderen ORF-Programmen zu bewerben. Darüber hinaus dürfen ORF 3-Werbezeiten nicht im Paket mit anderen ORF-Werbeprodukten vermarktet werden.

Image-Werbung in ORF-TV-Programmen gelten als Cross-Promotions und als nicht erlaubt. Zulässig sind dagegen Hinweise auf Programm-Inhalte von ORF 3. Mit dem Vermarktungsverbot will die KommAustria mögliche Rabattierungen unterbinden, die dem privaten Mitbewerb in dieser Form nicht möglich sind.

Die Vorschreibung konkreter Inhalte, die das Programmangebot des Senders betreffen, sind der KommAustria nicht erlaubt, da sie die redaktionelle Freiheit des ORF betreffen. Allerdings muss das Programm die im ORF-Gesetz fixierte Public Value-Prüfung durchlaufen und die Inhalte darauf hin geprüft werden ob sie dem öffentlich-rechtlichen Kernauftrag entsprechen.

Mehr: KommAustria/RTR

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