Medientransparenzgesetz wird nicht eingehalten

Medientransparenzgesetz wird nicht eingehalten
Laut dem Rechnungshof wird das Medientransparenzgesetz über weite Strecken nicht eingehalten.

Das Medientransparenzgesetz wird über weite Strecken nicht eingehalten und zeigt bei der Anwendung noch viele Tücken. Zu diesem Schluss kommt der Rechnungshof in ersten Prüfberichten zur Medientransparenz in Kärnten und Graz. Die veröffentlichten Zahlen zeigten demnach nur Größenordnungen, entsprächen jedoch meist nicht der Realität. Ein nicht unbeträchtlicher Teil falle überhaupt unter den Tisch.

Seit 1. Juli 2012 müssen öffentliche Rechtsträger vom Bundeskanzleramt bis hinunter zum kommunalen Betrieb Medienkooperationen, Werbeaufträge und Förderungen an Medienunternehmen der Medienbehörde KommAustria melden, die diese Aufträge und die Kosten dafür in einer Datenbank veröffentlicht. 2013 warb die Öffentliche Hand etwa um 201 Millionen Euro, so die veröffentlichten Medientransparenzdaten. Diese Zahl dürfte freilich nur eine Daumen mal Pi-Annäherung darstellen. Denn der Rechnungshof überprüfte nun den Vollzug des Gesetzes am Beispiel des Landes Kärnten und der Stadt Graz und monierte dabei zahlreiche unvollständige und falsche Meldungen.

Unklarheiten in der Auslegung

In Kärnten wurden etwa aufgrund von Unklarheiten in der Auslegung einzelner Bestimmungen des Gesetzes Werbeaufträge, Kooperationen und Förderungen inhaltlich oder auch zeitlich falsch zugeordnet, wie es in dem am Dienstag veröffentlichten Rechnungshofbericht heißt. Werbeaufträge wurden nicht als solche gekennzeichnet, so wiesen nur drei von 336 Werbeaufträgen die erforderliche Kennzeichnung auf, einzelne Verstöße ortete der Rechnungshof auch beim sogenannten Kopfverbot für Politiker. Der durchschnittliche Anteil der nach dem Medientransparenzgesetz nicht zu meldenden Bagatellbeträge unter 5.000 Euro betrug rund 14 Prozent der Gesamtausgaben und schwankte in einzelnen Quartalen zwischen 7,6 und 27 Prozent.

Ähnlich die Lage in Graz: Von 30 Meldungen der Stadt Graz an die KommAustria entsprachen zumindest 25 nicht den gesetzlichen Vorgaben und waren daher unrichtig, hielt der Rechnungshof schon Ende Juni fest. So hatte Graz etwa Bruttobeträge und nicht wie im Gesetz vorgesehen Nettobeträge und damit zu hohe Zahlen bekannt gegeben. Daneben wurden inhaltliche Anforderungen des Gesetzes missachtet bzw. Werbeeinschaltungen nicht ausreichend gekennzeichnet und gegen das Kopfverbot verstoßen. Auslegungsunsicherheiten führten auch zur Meldung von Förderungen, die laut Gesetz gar nicht notwendig waren.

Kontrollmechanismen

Die Rechnungshofprüfer empfehlen den Gebietskörperschaften deshalb bessere Kontrollmechanismen beim Meldewesen sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Der Rechnungshof hielt weiters fest, dass nur die bestehende Gesetzeslage vollzogen werden kann, erkannte jedoch die dabei auftretenden Probleme.

In Richtung Medienbehörde urgierte der Rechnungshof, die nachträgliche Korrektur von Meldungen zu ermöglichen. Gegenüber dem Land Kärnten hatte die KommAustria nämlich mitgeteilt, dass eine abgegebene Meldung nicht mehr korrigiert werden könne, weil dies vom Medientransparenzgesetz nicht vorgesehen sei. Im Hinblick auf das Ziel des Gesetzes, nämlich Transparenz über die tatsächlich geleisteten Entgelte für Werbeaufträge zu ermöglichen, sei laut Rechnungshof aber davon auszugehen, dass die bekannt gegebenen Daten jederzeit korrigiert werden können.

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