Magere Marktkommunikation

Magere Marktkommunikation
Wiens Werbe- und Marktkommunikationsangestellten bekommen einen adaptierten Kollektivvertrag.

Ein bundesweiter Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrling, die in der Marktkommunikation und der Werbung tätig sind, bleibt weiterhin eine Baustelle. Und verharrt wie bisher als Punkt auf der Liste der Arbeitsvorhaben zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmer-Vertretern. In Wien, wo "rund 12.000 Beschäftigte" für Werbung und Marktkommunikation gezählt werden, einigten sich die regionale Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation und die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier auf eine nächste Version der kollektivvertraglichen Rahmenbedingungen, die zum 1. Jänner 2016 Geltung erlangen.

Arbeitgeber und die Arbeitnehmer-Vertretung einigten sich darauf die kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter der Angestellten und die Lehrlingsentschädigungen um 1,3 Prozent zu erhöhen. Eine Erhöhung der Ist-Gehälter erfolgt nicht. Die in Wien Beschäftigten erhalten im kommenden Jahr, wie bereits in den vergangenen beiden Jahren "einmalig ein Fünftel des wöchentlichen Beschäftigungsausmaßes als Zeitausgleich, der unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten, bis Jahresende 2016 zu konsumieren ist". Außerdem wurden für ab dem 1. Jänner 2016 eintretende Beschäftigte die Kündigungsmodalitäten dahingehende geändert, dass eine Kündigung nunmehr zum 15. und zum Letzten eines Monats unter Einhaltung der Kündigungsfristen möglich wird.

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Der Obmann der Wiener Fachgruppe,Gustav Götz, betont, dass es auch in der neuen kollektivvertraglichen Vereinbarung darum ging, "die Belastung für die Wiener Unternehmen aufgrund des schwierigen konjunturellen Umfeldes so gering wie möglich zu halten".

Außerdem verständigen sich beide Verhandlungsparteien darauf, "rasch eine Modernisierung des Kollektivvertrages" zu erarbeiten, der, laut Götz, "in seiner aktuellen Form keine Zukunft hat".

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