Heise Verlag verteidigt das Zitier- und Verlinkrecht
de"Wir akzeptieren keine Einschränkungen der Freiheiten oder Möglicheiten des Internet". Und: "Die Freiheit der Berichterstattung, der Verlinkung und des Zitierens, wer immer sie auch in Anspruch nimmt, darf keinesfalls gefährdet werden." Mit diesen Begründungen meldet sich die Geschäftsführung des deutschen Heise Zeitschriften Verlags zum "nun verabschiedeten, unklar gehaltenen Gesetzestext" des Leistungsschutzrechts zu Wort.
Der Verlag erklärt explizit, dass "wir Wert darauf legen, ... dass Links auf und kurze Textausschnitte/Snippets aus unseren Publikationen weiter höchst willkommen sind und dass dies weiterhin keiner Erlaubnis des Verlages bedarf oder gar Geld kosten".
Das Medienunternehmen wird "deswegen niemanden abmahnen oder auf eine andere Weise dagegen juristisch vorgehen". Vorausgesetzt es handelt sich bei dieser Zitiertätigkeit um die "Übernahme der Artikelüberschrift nebst Anrisstext oder eine vergleichbare Textlänge".
Alles darüber hinaus gehende, heißt Heise nicht gut. Ganze Artikel oder "erhebliche Textteile ohne Zustimmung zu übernehmen" und in weiterer Folge zu bewirtschaften, akzeptiert der Verlag nicht.
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