Gewerkschaft gibt grünes Licht für neuen Journalisten-KV

Edwy Plenel, French journalist and Mediapart chief, looks at the Mediapart website on a computer screen in the newsroom at the offices of French investigative news website "Mediapart" in Paris April 8, 2013. Mediapart, staffed by veteran French newspaper and news agency journalists, published its first report on then French Budget Minister Jerome Cahuzac's affair in early December and followed up by posting a recording of a telephone call, which it said dated from 2000, in which a male voice it cited as Cahuzac's mentions an account he held at UBS. REUTERS/Charles Platiau (FRANCE - Tags: MEDIA POLITICS)
Der neue Kollektivvertrag für Journalisten kann mit 1. Juli in Kraft treten.

Es ist vollbracht: Die Journalistengewerkschaft hat am Donnerstagfrüh grünes Licht für den neuen Journalisten-Kollektivvertrag gegeben. Die Urabstimmung in der Gewerkschaft ist in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag zu Ende gegangen und hat laut einer Aussendung ein klares Ja für das zwischen Arbeitnehmervertretern und Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) ausverhandelte Modell ergeben. 90 Prozent der gültig abgegebenen Stimmen fielen pro KV neu aus, der somit mit Juli in Kraft treten kann.

Große Mehrheit

Die zur Urabstimmung aufgerufenen Gewerkschaftsmitglieder haben dem KV neu laut Aussendung mit großer Mehrheit zugestimmt. "Für Journalisten in ausgegliederten Bereichen, in Online-Redaktionen und für freie Dienstnehmer bringt der neue Kollektivertrag die Chance, ihren Beruf zukünftig unter fairen Bedingungen ausüben zu können, weil es erstmals auch für sie wichtige arbeits- und sozialrechtliche Rahmenbedingungen gibt. Natürlich bedeutet der Kollektivvertrag neu auch für Kollegen, die dem alten KV unterliegen, die Sicherung kollektivvertraglicher Bestimmungen", so Gewerkschaftsvorsitzender Franz C. Bauer in der Aussendung.

"Faire Bedingungen für die gesamte Branche"

Für den Preis des "15. Gehalts", auf das Journalisten mit dem neuen KV verzichten, werde es auch in Zukunft einen Kollektivvertrag geben, der faire Bedingungen für die gesamte Branche garantiere, so Bauer: "Anders als bei der Reform 1999, bei der die Unternehmer Kollektivvertragsflucht durch Neugründungen und Ausgliederungen betrieben haben, wird diesmal eine jährlich zu adaptierende und im Internet veröffentlichte Betriebsliste sichern, dass der neue KV tatsächlich eingehalten wird."

Auch von Seiten des VÖZ zeigte man sich über den positiven Ausgang der Abstimmung erfreut. "Die Zustimmung der Gewerkschaftsmitglieder zum Reform-KV ist ein erfreuliches Signal der Erneuerung. Mit dem heutigen Tag rückt das Inkrafttreten des Kollektivvertrages mit erstem Juli einen entscheidenden Schritt näher“, betonte Wolfgang Bergmann, Vorsitzender des VÖZ-Boards Kollektive Vereinbarungen, in einer Aussendung. Der VÖZ-Vorstand tritt am Montag zusammen, um dem Vorstand den Kollektivvertrag vorzulegen und die Beschlussfassung zu beantragen.

Mehr als 300 Mitarbeiter sollen nun allein bei den Mitgliedern des VÖZ zusätzlich nach dem neuen KV angestellt werden. Geht es nach der Gewerkschaft sollten weitere 332 Mitarbeiter dazukommen, die bei Unternehmen beschäftigt sind, die nicht direkt zum VÖZ gehören. Eine entsprechende Liste wurde den Verlegern übermittelt, darauf enthalten unter anderem die 170 Mitarbeiter der Mediengruppe "Österreich" und der Gratiszeitung "Heute".

Die im März zwischen Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und Journalistengewerkschaft nach jahrelangen Verhandlungen erzielte Einigung tritt nunmehr mit 1. Juli in Kraft. Im Folgenden die wichtigsten Eckpunkte des KV Neu, der von VÖZ-Präsident Thomas Kralinger als "großes Erfolgserlebnis" und von Gewerkschaftsvorsitzenden Franz C. Bauer als "notwendige und sichere Entscheidung" bezeichnet wurde:

Betroffene

Künftig gilt der KV sowohl für Tages- und Wochenzeitungen wie auch "digitale redaktionelle Dienste". Damit werden Journalisten von Online-Medien, die bis dato oft von branchenfremden Kollektivverträgen betroffen waren, mittels eines "gemeinsamen Redakteursbegriffs" einbezogen. Zusätzlich fallen auch "technisch-redaktionelle Dienste" unter den neuen KV, soweit sie in den redaktionellen Bereich fallen. Sogenannte "Umgehungsverträge" sollen künftig der Vergangenheit angehören, da ständige oder pauschalierte freie Mitarbeiter angestellt werden müssen. Somit kommen alle Betroffenen in den Genuss des gesamten Arbeits- und Sozialpakets.

Gehaltsstufen

Die Gehaltsstufen sind niedriger als bisher. Nach derzeit geltendem Tarif verdient ein Redakteur im ersten Jahr 2.541 Euro, im zweiten 2.687 Euro, im dritten 2.837 Euro und im fünften 3.132 Euro, jeweils 15 mal im Jahr. Der neue KV sieht für das erste Jahr 2.185 Euro vor, für das zweite 2.285 Euro und das dritte 2.385 Euro. Danach kommt eine "Regelstufe" mit 2.610 Euro zur Anwendung. Außerdem werden die Bezüge nur 14 Mal im Jahr ausgezahlt. Die Gehaltstabelle gilt für Neueintretende.

Quinquennium

Die Quinquennien (fünfjährige Gehaltssprünge) sollen aufgeteilt werden: Das erste Quinquennium wird wie bisher zehn Prozent betragen, aber schon ab dem zweiten Jahr bezahlt werden (zwei Mal drei Prozent und zwei Mal zwei Prozent). Das zweite Quinquennium (bisher ebenfalls zehn Prozent des Ist-Gehalts) ist acht Prozent wert und wird auf vier Mal zwei Prozent gesplittet. Die folgenden Beiden schlagen wie bisher mit acht Prozent zu Buche, das fünfte Quinquennium bringt vier Prozent (bisher sechs) und danach ist jeweils ein Prozent vorgesehen (bisher vier Prozent). Für Altverträge soll eine Übergangsregel gelten: Das nächste Quinquennium soll nach dem alten Schema berechnet werden, erst danach gilt die Neuregelung.

15. Monatsgehalt

Während bei Neueintritten nur mehr 14 anstatt 15 Monatsgehalter ausbezahlt werden, wird bei Altverträgen das bisherige 15. Gehalt vorerst auf 14 Gehälter umgerechnet. Bei den jährlichen KV-Erhöhungen soll eine "Gegenrechnung" die Gehälter sukzessive "abschmelzen". Somit erhalten Betroffene solange eine halbe KV-Erhöhung, bis das 15. Gehalt abgebaut wurde. Diese Regel soll mit der KV-Erhöhung 2014 wirksam werden.

Arbeitszeit und Urlaub

Die Normalarbeitszeit beträgt weiterhin 38 Stunden pro Fünftages-Woche. Mehrarbeit am sechsten Tag soll künftig unter die Überstundenregelung fallen, Überstunden in der Nacht bzw. am Sonn-und Feiertag erhalten einen Zuschlag von 100 Prozent. Der Mindesturlaub beträgt 30 Tage, nach zehnjähriger Dauer des Dienstverhältnisses 39 Tage. Bisher waren nach 20 Jahren 41 Tage vorgesehen - das soll für Altverträge auch weiterhin gelten.

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