Durchbruch bei Journalisten-KV

APA3491235-2 - 26012011 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA-TEXT II - Präsident Franz C. Bauer (l.) und Vizepräsident Thomas Kralinger anl. der "Eröffnungsveranstaltung Österreichischer Presserat" am Mittwoch, 26. Jänner 2011, in Wien. APA-FOTO: HERBERT NEUBAUER
VÖZ und Gewerkschaft haben sich auf einen neuen Kollektivvertrag für Online- und Printjournalisten geeinigt.

Nach mehrjährigen, zähen Verhandlungen ist es nun soweit: Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und die Journalistengewerkschaft in der GPA-djp haben sich auf die wesentlichen Eckpunkte eines neuen Kollektivvertrages für Journalisten geeinigt. Dies gaben sie am Freitag in einer gemeinsamen Erklärung bekannt. Alle entscheidenden Kapitel, darunter Arbeitszeit, Gehalt, Tarifmodell und Urlaub, konnten außer Streit gestellt werden, beide Verhandlungsparteien sehen das Ergebnis als tragfähigen Kompromiss.

Zentrales Ergebnis ist "ein gemeinsamer Redakteursbegriff, egal ob in Print- oder Online-Redaktionen gearbeitet wird". Eine gemeinsame Tariftabelle soll "faire und marktkonforme Arbeitsbedingungen" bieten. Das neue Gehaltschema liege zwar unter dem derzeit gültigen Gehältern für angestellte JournalistInnen, aber deutlich über anderen Kollektivverträgen, die derzeit vor allem im Online-Bereich angewendet werden.

Noch nicht ganz am Ziel

Am Donnerstagnachmittag hat der VÖZ-Vorstand den Eckpunkten zugestimmt. Der Journalisten-Kollektivvertag neu könnte mit 1. Juli 2013 könnte in Kraft treten. Doch man sei noch nicht am Ende der Reise angelangt, betonen beide Seiten. In gemeinsamen Redaktionssitzungen müssten im Laufe des März die finalen Formulierungen ausgearbeitet werden. In der Folge wird der Kollektivvertrag noch den Mitgliedern der Journalistengewerkschaft zur Urabstimmung vorgelegt. Der VÖZ wird unter seinen Mitgliedern zeitnahe eine Erhebung durchführen, um festzustellen, welche zusätzliche Mitarbeiterzahl dem neuen KV unterliegen wird. Ein positives Abstimmungsergebnis vorausgesetzt, wird das Vertragswerk von VÖZ und Gewerkschaft im Mai unterzeichnet.

Stimmen

Angesichts der erzielten Einigung zeigte sich der Präsident des VÖZ, Thomas Kralinger, "sehr glücklich darüber, dass nach mehreren Jahren die Verhandlungen ein Ende gefunden haben". Es sei zwar "nicht immer ganz einfach" gewesen, man müsse aber von einem "großen Erfolgserlebnis" sprechen, so Kralinger zur APA. "Eine gute Vereinbarung ist jene, wo beide Vertragspartner aus ihrer Sicht Erfolg gehabt haben", unterstrich der VÖZ-Präsident. Gleichzeitig wies er aber auch darauf hin, dass es "eine ganze Fülle an Dingen" gibt, mit denen der VÖZ nicht zu hundert Prozent glücklich ist - etwa die Gehaltstabellen, die man sich "so nicht gewünscht" habe. Aber: "Die Freude über die Einigung überwiegt. Ich gehe davon aus, dass es grosso modo eher ein Vorteil sein wird."
Auch Gewerkschaftsvorsitzender Franz C. Bauer resümierte am Freitag vorsichtig positiv: Gab es ursprünglich zwei Positionen, "die sich überhaupt nicht deckten", habe man sich nun soweit angenähert, dass es zu einer Einigung kommen konnte. "Dinge, die ursprünglich für beide Seiten ein absolutes 'No-Go' waren, mussten übersprungen werden", erklärte er im APA-Gespräch. Die Alternative wäre aus seiner Sicht eine "unhaltbare Situation" für beide Seiten gewesen: "Nämlich die Kündigung des KV." Nun dürfe man dank des Kompromisses auf "Ruhe und Sicherheit in der Branche" hoffen. "Es ist keine erfreuliche, aber eine notwendige und sichere Entscheidung."
Bauer strich auch die Eingliederung sämtlicher digitaler Angebote in den KV hervor, was neben Online-Inhalten auch jene für Smartphones oder Tablets inkludiere. Möglich wird dies durch eine Regelung für "außerordentliche Mitglieder" beim VÖZ. Auch Kralinger betonte, dass der neue Kollektivvertrag nicht mehr nur für Printjournalisten, sondern "für alle journalistisch tätigen Mitarbeiter" gelte.
Da der KV aber nur Anwendung auf Mitglieder des VÖZ finde, könne man durch die außerordentliche Mitgliedschaft nun auch andere Online-Anbieter an Bord holen. Wie viele das tatsächlich auch in Anspruch nehmen werden, wollte Kralinger noch nicht abschätzen. "Wir werden unter unseren Mitgliedern eine Erhebung durchführen, um festzustellen, welche zusätzliche Mitarbeiterzahl dem neuen KV unterliegen wird. Dies ist mit der Hoffnung verbunden, dass möglichst viele Unternehmen davon Gebrauch machen."
Gratulationen gab es am Freitag auch von Gewerkschaftschef Wolfgang Katzian. "Die Verhandler haben Ausdauer bewiesen, die sich lohnen wird", so Katzian in einer Aussendung. Er hoffe nun auf das endgültige "Aus" für die "stark kritisierten Umgehungsdienstverhältnisse im Medienbereich" und sprach von einem Vorzeigemodell, um das uns halb Europa beneide.

Eckpunkte der Einigung laut VÖZ und Journalistengewerkschaft:

Geltungsbereich: Der neue KV gilt für Tages- und Wochenzeitungen sowie für digitale redaktionelle Angebote (Online, Mobile), wenn sie mit Tages- und Wochenzeitungen vergleichbar sind. Auch vom KV erfasst ist der "technisch-redaktionelle Dienst" - also Layouter, Grafiker, Bildbearbeiter oder Cutter, soweit sie am redaktionellen Teil mitarbeiten. Für diese gelten aber teilweise andere Regelungen.

Anzahl der Gehälter: Der KV Neu sieht (wie in allen anderen Branchen üblich) 14 statt bisher 15 Gehälter vor. "Alt-Dienstnehmer" erhalten das bisherige 15. zunächst auf 14 Gehälter umgerechnet. Die Gehälter dieser Gruppe werden aber in den nächsten Jahren im Rahmen der jährlichen KV-Erhöhung durch schrittweise Gegenrechnung langsamer wachsen als die Gehälter neu eintretender Dienstnehmer.

Quinquennien: Die Gehaltssprünge mittels Quinquennien bestehen ab Erreichen der Regelstufe weiter, werden jedoch abgeflacht. Wobei beispielsweise das dritte und das vierte Quinquennium noch immer jeweils Gehaltssteigerungen von acht Prozent vorsehen.

Arbeitszeit: Die Normalarbeitszeit beträgt wie bisher 38 Wochenstunden und ist auf fünf tunlichst zusammenhängende Tage zu verteilen. Arbeiten, die am sechsten Tag erbracht werden, fallen unter die Überstundenregelung (50 Prozent Zuschlag). Sonn-, Feiertagsüberstunden sowie Nachtüberstunden werden mit einem Zuschlag von 100 Prozent vergütet.

Urlaub: In Zukunft ist dieser für alle Journalisten nach Journalistengesetz geregelt, für den technisch-redaktionellen Dienst nach dem Urlaubsgesetz. Für Alt-Dienstnehmer gilt die bisherige Regelung.

Sabbaticals können einvernehmlich vereinbart werden, wobei der vereinbarte KV-Text Mustermodelle mit bis zu einjähriger Dauer ermöglicht.

Die Regeln für die Anstellung freier Dienstnehmer und die Eingliederung von in Konzernen von VÖZ-Mitgliedern tätigen Journalisten ist darüber hinaus klar festgeschrieben.

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