49. Verurteilung der Kronen Zeitung
Und wieder die Kronen Zeitung: Nach Ansicht des Österreichischen Presserats hat die Tageszeitung mit dem Tweet "+++ BREAKING +++ Sie wurden dem Haftrichter vorgeführt. Das sind die Todes-Schlepper der A4:" gegen die Unschuldsvermutung verstoßen. Der Tweet lief Ende August über den Twitter-Account des Kleinformats. Der Meldung war ein Foto beigefügt, das zwei Verdächtige zeigt. Der Presserat sah darin eine Verletzung der Unschuldsvermutung. Für die Kronen Zeitung, die reichlich mit Inseraten-Millionen aus Steuergeldern bedacht wird, ist das bereits die 49. Verurteilung durch den Presserat.
Die Berichterstattung in der Printausgabe über den Fall musste der Presserat hingegen nicht beanstanden. Dort wurde auf die Unschuldsvermutung hingewiesen und die Verdächtigen als "mutmaßliche Täter" bezeichnet.
Kommentare