Arbeitszeitverstoß: Warum die EU Österreich rügt

Österreich verstößt aus Sicht der EU-Kommission in gleich in mehreren Punkten gegen die Arbeitszeitrichtlinie der EU. Konkret geht es um Arbeitszeitvorschriften bei der teilstaatlichen Post und Telekom. Wegen „ungünstiger Arbeitsbedingungen“ für die Beschäftigten dort wurde ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Beanstandet werden entsprechende Regelungen bezüglich täglicher Mindestruhezeit, Urlaubsvertretung, Krankenstand und bezahlten Jahresurlaub.
Was die Urlaubsregelung für Post und Telekom anbelangt, stößt sich die EU daran, dass der Urlaub nur dann vom Krankenstand unterbrochen werden kann, wenn dieser länger als drei Tage dauert. Diese Regelung verstoße gegen Artikel 7 der Arbeitszeitrichtlinie. Das zuständige Arbeitsministerium prüft derzeit das am Mittwoch eingelangte Mahnschreiben.
Post: Halten uns an geltende nationale Gesetze
Die Post hält auf Anfrage fest, dass sie sich „selbstverständlich an die geltenden nationalen Gesetze“ hält. „Falls erforderlich, stehen wir den österreichischen Behörden für einen Austausch mit unserer Expertise zur Verfügung“.
Richard Köhler, Vorsitzender der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten (GPF), muss sich das Schreiben aus Brüssel erst anschauen, sieht aber aktuell „kein regulatorisches Problem“. Bei den Ruhezeiten verweist Köhler auf einen inzwischen beendeten Rechtsstreit bei der Umstellung der Post-Beamten auf den Post-KV.
Während im Beamtendienstrecht eine halbstündige Arbeitspause als Dienstzeit gilt, sieht der Post-KV eine unbezahlte Ruhepause nach sechsstündiger Tätigkeit vor. Der Oberste Gerichtshof (OGH) stellte 2017 klar, dass Ruhepausen grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit gehören.
Wie es nun weitergeht
Österreich hat nun zwei Monate Zeit, um auf die von der Kommission angesprochenen Mängel zu reagieren. Erhält die EU-Kommission keine zufriedenstellende Antwort, kann sie beschließen, eine weitere Stellungnahme abzugeben, bevor sie den Europäischen Gerichtshof anrufen kann.
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