Warum bei weiblichen Flüchtlingen die Arbeitslosigkeit weiter zulegt
Die gute Nachricht vorweg: Die Gesamtzahl der arbeitslosen und in Schulung gemeldeten Flüchtlinge (Asylberechtigten) und subsidiär Schutzberechtigten ist nach einem fast durchgehend kontinuierlichen Anstieg von 2015 bis 2024 zuletzt rückläufig. Nach einem Höchststand im Jahr 2024 (44.802 Personen) und einem leicht geringeren Niveau im Jahr darauf, waren es im Juni diesen Jahres 36.965 Personen. Freilich ein noch immer hohes Niveau, vergleichen mit dem Jahr 2010, in dem es nur rund 7.000 Betroffene waren. Das geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten neuen Factsheet „Flüchtlinge und Schutzberechtigte in Arbeit“ des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) hervor.
Dass die Höchstzahlen erst Jahre nach den großen Flüchtlingswellen erreicht worden sind, erklärt der ÖIF auf Nachfrage mit der Zeitverzögerung, die es zwischen Asylantrag und positiver Zuerkennung gibt. Die höchsten Antragszahlen wurden 2016 und 2017 mit 27.552 bzw. 30.428 erreicht. Nach einem Rückgang auf 13.214 im Jahr 2020 stieg die Zahl in den darauffolgenden Jahren wieder deutlich an und erreichte im Jahr 2023 mit 27.312 einen erneuten Höchstwert. Nicht inkludiert sind hier ukrainische Staatsbürger, die über einen Sonderstatus verfügen.
Wien führend
Der Großteil des Rückgangs entfällt auf Wien – von 32.505 Betroffenen auf 26.586. Dies dürfte mit der Streichung von Sozialleistungen zusammenhängen. Unterm Strich bleibt die Bundeshauptstadt bei der Zahl der Bezieher aber weiterhin klar führend. Oberösterreich folgt mit 2.489. Mit Ende 2025 haben Wien und Tirol den Anspruch subsidiär Schutzberechtigter auf Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung beendet. Stattdessen erhält diese Personengruppe seit 2026 nur noch Leistungen aus der Grundversorgung.
Der Rückgang der Gesamtzahl ist aber nur eine Seite der Medaille. Denn dieser ist fast ausschließlich auf Männer zurückzuführen, die auf dem Arbeitsmarkt integriert werden konnten. Während sich die Zahl der arbeitslosen männlichen Flüchtlinge im Vergleich zum Juni des Vorjahres um 16,6 Prozent verbesserte, stieg sie bei den Frauen um 0,6 Prozent. Bei den subsidiär Schutzberechtigten sank die Zahl der Männer auf Jobsuche um 37,3 Prozent, bei den Frauen nur um 0,5 Prozent . Der ÖIF erklärt dies mit Betreuungspflichten für Kinder.
Vor allem Mütter mit mehreren Kindern stünden dem Arbeitsmarkt kaum oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Auch weil sie aufgrund der Familiensituation oft nicht zu Integrations- oder Deutschkursen verpflichtet werden könnten. Dies sei letztlich eine Entscheidung der zuständigen Sozialhilfestelle. Am höchsten ist die Arbeitslosigkeit bei Frauen aus Syrien (44 Prozent), Somalia (40 Prozent) und Afghanistan (37 Prozent). Zum Vergleich: Bei Männern aus diesen Ländern sind es nur zwischen 18 und 31 Prozent (siehe Grafik). Noch ein Vergleich: Bei Ukrainerinnen gibt es kaum einen geschlechtsspezifischen Unterschied (Frauen 19 Prozent, Männer 17 Prozent).
„Die Zahlen zeigen, dass wir bei der Integration in den Arbeitsmarkt noch deutlich mehr Verbindlichkeit brauchen“, sagt Integrationsministerin Claudia Bauer zum KURIER. „Wenn nur knapp jede vierte Frau aus Syrien, Afghanistan und dem Irak erwerbstätig ist und die Arbeitslosigkeit unter weiblichen Flüchtlingen weitgehend stagniert, können wir uns damit nicht zufriedengeben. Das Integrationspflichtengesetz ist daher auch die wichtigste frauenpolitische Maßnahme: Es unterstützt Frauen dabei, Deutsch zu lernen, arbeiten zu gehen und selbstbestimmt auf eigenen Beinen zu stehen.“
Und die Ministerin weiter: „Gleichzeitig sehen wir: Dort, wo Arbeitsanreize gestärkt werden, kommen mehr Menschen in Beschäftigung. Unser Sozialstaat soll Menschen dabei unterstützen, möglichst rasch auf eigenen Beinen zu stehen. Es darf niemals attraktiver sein, dauerhaft von Sozialleistungen zu leben, als durch eigene Arbeit für sich und seine Familie zu sorgen. Mit dem Integrationspflichtengesetz setzen wir unmissverständlich auf drei Säulen: Deutsch, Arbeit und Werte. Wer seinen Beitrag zur Integration nicht leisten will, muss künftig auch mit spürbaren Kürzungen bei Sozialleistungen rechnen.“
Ebenfalls auffällig: Von den Flüchtlingen, die 2015/16 nach Österreich kamen, sind nach acht bis neun Jahren nur 64,3 Prozent erwerbstätig. Beim Jahrgang 2019 waren es nach fünf Jahren 44,5 Prozent. Bei den weiblichen Flüchtlingen verlief die berufliche Integration langsamer: Nach acht bis neun Jahren waren es 39,8 Prozent (Männer 76,9 Prozent).
Gastronomie
Drei Viertel der als arbeitslos gemeldeten oder in Schulung befindlichen Flüchtlinge bzw. subsidiär Schutzberechtigten haben als höchsten Abschluss eine Pflichtschulausbildung. Personen aus den sechs häufigsten Herkunftsländern arbeiteten 2025 vor allem in Beherbergung und Gastronomie (15.500) sowie im Handel (12.000) und in der Herstellung von Waren (10.100).
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