Arbeitsbedingte Unfälle und Erkrankungen kosten fast 10 Milliarden Euro

Arbeitsbedingte Unfälle und Erkrankungen kosten fast 10 Milliarden Euro
Wifo-Studie: Jährlich sterben 1.800 Österreicher an arbeitsbedingtem Krebs. AK fordert mehr Prävention.

Schlechte, psychisch oder physisch stark belastende Arbeitsbedingungen machen Menschen krank. Die Folge sind Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte, oft chronische Erkrankungen oder Todesfälle. So sterben pro Jahr geschätzte 1.800 Menschen an arbeitsbedingtem Krebs, geht aus einer  Erhebung des Wirtschaftsforschungsinstituts (Wifo) zum Thema "Kosten für arbeitsbedingte Unfälle und Erkrankungen in Österreich" hervor. 

Zusätzlich zum menschlichen Leid verursachen Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Erkrankungen und Todesfälle  hohe wirtschaftliche Kosten für die Betroffenen und ihre Familien, die Wirtschaft, das Gesundheits- und Sozialsystem und  die Gesellschaft insgesamt.

Das Wifo hat diese direkten und indirekten Kosten erstmals für Österreich berechnet, besser gesagt geschätzt, und kommt dabei auf eine Gesamtsumme von 9,9 Mrd. Euro. Davon entfallen 8,1 Mrd. Euro auf arbeitsbedingte Erkrankungen und 1,8 Mrd. Euro auf Arbeitsunfälle entfallen.

Arbeitsbedingte Unfälle und Erkrankungen kosten fast 10 Milliarden Euro

Direkte und indirekte Kosten

Dabei machen die direkten Kosten für die Krankenbehandlung (einschl. Verwaltungskosten im Gesundheitssystem) mit 0,95 Mrd. Euro nur einen Bruchteil aus.  Der Großteil mit 8,95 Mrd. Euro sind indirekte Kosten, allen voran die Produktivitäts- und Wertschöpfungsverluste durch den Ausfall von Arbeitskräften bzw. dem vorzeitigem Rückzug aus dem Erwerbsleben.

Zusätzlich werden noch die - schwer quantifizierbare- geringere Leistungsfähigkeit durch gesundheitliche Einschränkung am Arbeitsplatz sowie im privaten Lebensbereich miteinbezogen. Hier gehe es darum, dass jemand mit einer Verletzung zwar am Arbeitsplatz präsent sei, aber weniger Leistung erbringen kann, erläutert Wifo-Studienautor Thomas Leoni. Ergänzend wurden auch die so genannten "intangiblen" Kosten für Leid und Tod monetär bewertet. Dies sei jedoch methodisch schwierig und müsse mit Vorsicht interpretiert werden, gibt der Autor zu Bedenken.

Die Untersuchung stützt sich auf Daten für die gesamte österreichische Bevölkerung, unabhängig davon, ob sie selbstständig oder unselbstständig beschäftigt sind oder waren. 

Erwerbstätige tragen Hauptlast

Knapp 60 Prozent der Gesamtkosten tragen die betroffenen Erwerbstätigen selbst in Form von privaten medizinischen Aufwendungen sowie Einkommenseinbußen und entgangener Wertschöpfung. Das Sozialsystem fängt knapp ein Viertel der Kosten ab, die Arbeitgeber haben 17 Prozent der Kosten zu schultern. 

Laut Erhebung können Arbeitgeber aber durch präventive Maßnahmen entscheidend dazu beitragen, die krankheitsbedingten Kosten für alle gering zu halten. 

Mehr Prävention gefordert

Die Arbeiterkammer (AK) fordert anhand der Erhebung eine Erweiterung der Präventionskompetenz der AUVA über das reine Unfallgeschehen hinaus auch auf arbeitsbedingte Erkrankungen. Ein gesetzlicher Auftrag zur Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen fehlt bisher. Besonderes Anliegen ist AK-Präsidentin Renate Anderl die Bekämpfung arbeitsbedingter Krebserkrankungen: "Fünf Krebs-Tote pro Tag müsste nicht sein. Dagegen ließe sich was machen", verlangt Anderl wirksamere Schutzbestimmungen etwa bei Grenzwerten von gesundheitsschädigenden Arbeitsstoffen oder bei schweren körperlichen Belastungen. Um diese zu überprüfen, braucht es mehr Ressourcen für eine leistungsfähige Arbeitsinspektion.

AK-Präsidentin Anderl sieht die Arbeitsmarktkrise nicht überwunden

AK-Präsidentin Renate Anderl

Absage an Teil-Krankenstand

Die Belastungen reduzieren könnte auch eine generelle Arbeitszeitverkürzung, verweist Anderl auf das aktuelle Kernthema der Arbeitnehmervertretung. Der Forderung des Wirtschaftsbundes nach einem "Teil-Krankenstand", bei dem trotz Krankschreibung etwa im Homeoffice teilweise weitergearbeitet werden könnte, erteilt Anderl eine Absage: "Krank ist und bleibt krank. Das muss auch für das Homeoffice gelten".

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