Arbeitkräfteüberlasser: Klage gegen 110-Euro-Abgabe

Arbeitkräfteüberlasser: Klage gegen 110-Euro-Abgabe
Zeitarbeitsfirmen sehen nicht ein, dass sie auch dann zahlen müssen, wenn Leiharbeiter zu Stammpersonal werden.

Die soeben beschlossene „Pfiat-di-Gott-Steuer“ von 110 Euro an das AMS bei Auflösung eines Dienstverhältnisses ufert in einen Rechtsstreit aus. Die heimischen Zeitarbeitsfirmen drohen mit einer Klage, weil sie die Auflösungsabgabe auch dann bezahlen müssen, wenn ihr Mitarbeiter gar nicht zum AMS muss, sondern vom Betrieb, bei dem er gerade beschäftigt ist, fix übernommen wird. „Das ist eine Bestrafung für den Wechsel in die Stammbelegschaft“, ärgert sich Michael Wottawa, Chef der Zeitarbeitsfirma StartPeople über diese „himmelschreiende Ungerechtigkeit“. „Wir fassen daher eine Klage ins Auge“, so Wottawa, der auch Mitglied im Verband Zeitarbeit und Arbeitsvermittlung (VZA) ist.

StartPeople beschäftigt österreichweit 1500 Mitarbeiter, derzeit sind 200 Stellen offen. Ein Viertel der Belegschaft, vor allem gut qualifizierte Fachkräfte, wechsle pro Jahr fix zu einem Kunden, die Vertragsauflösung erfolge meist einvernehmlich. „Wir schaffen auf diese Weise fixe Jobs. In Deutschland gibt es dafür sogar eine staatliche Prämie, bei uns eine Strafe“, ätzt Wottawa.

Die 110 Euro pro Kündigung fließen wie berichtet zum AMS. Pro Jahr sind Mehreinnahmen von 46 Millionen Euro budgetiert. Die Hälfte davon soll zur Förderung älterer Mitarbeiter verwendet werden.

8 Millionen Euro

Arbeitkräfteüberlasser: Klage gegen 110-Euro-Abgabe

Acht Millionen Euro jährlich kämen allein von der Zeitarbeitsbranche, errechnete Wottawa. Dabei würden die Bau- und Tourismusbranche das AMS-Budget weit stärker belasten. Arbeitsminister Rudolf Hundstorfer sieht dies anders. Ziel der ab 2013 fälligen Abgabe sei es, die Kurzfrist-Kündigungen und damit das Zwischenparken von Personal beim AMS einzudämmen. „Das wird generell zu einer Verringerung der Arbeitslosigkeit führen“, glaubt Hundstorfer.

Rechtlich umstritten ist auch die einseitige Mehrbelastung von Arbeitgebern. Im Sinne der Parität, wie sie in der Arbeitslosenversicherung herrscht, müssten eigentlich auch die Arbeitnehmer einen Beitrag leisten, meinen manche Juristen.

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