Arbeiterkammer warnt vor Lyconet

Mehr Geld soll es u.a. für die Bereiche Sicherheit und Bildung geben
Lyconet International sei keine Rechtsnachfolgerin der Lyoness Europe AG und verkaufe keine Produkte.

Die AK Vorarlberg hat am Wochenende kritisiert, dass Lyconet mit "wunderbaren Gewinnaussichten" um Jugendliche werbe. Das Geschäftsmodell sei dasselbe geblieben wie jenes von Lyoness. Dagegen wehrt sich das Unternehmen. Lyconet International sei keine Rechtsnachfolgerin der Lyoness Europe AG und verkaufe keine Produkte, sagt das Unternehmen zur APA.

"Die erledigten bzw. laufenden Verfahren betreffen ausschließlich die Lyoness Europe AG in der Schweiz und beziehen sich auf ein Geschäftsmodell dieser Gesellschaft, das im November 2014 endgültig eingestellt wurde", teilte Lyconet schriftlich mit. Die Lyoness Europe AG und ihr Geschäftsmodell seien auch Gegenstand eines jahrelangen Ermittlungsverfahrens der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gewesen. Dieses Verfahren sei rechtskräftig eingestellt worden.

Die vom Grazer Hubert Freidl gegründete Unternehmensgruppe hatte sich 2018 infolge einer Reihe von Gerichtsurteilen umbenannt, nunmehr tritt man unter den Namen myWorld bzw. Cashback World auf.

Jugendlichen und jungen Erwachsenen würden sogenannte Businesspakete um 2.000 Euro und mehr verkauft, mit denen sie in Möbelgeschäften, Supermärkten oder Restaurants günstiger einkaufen könnten, kritisiert die AK laut ORF-Konsumentenmagazin "Ö1 help" vom Wochenende.

Der Rabatt würde auf einer Mitgliedskarte verbucht. Wenn sie genug Freunde und Bekannte ins System brächten, könnten sie an deren Umsätzen partizipieren und auf diese Weise Gewinne erzielen, so Paul Rusching von der AK Vorarlberg. "Wenn ein Jugendlicher seine ganzen Ersparnisse in dieses System investiert, vielleicht noch einen Bausparkredit auflöst, dann ist alles an Finanziellem, was dieser Jugendliche besitzt, natürlich weg. Und in sehr, sehr vielen Fällen ist es dazu gekommen, dass nicht ein Cent zurückbezahlt wurde."

Die AK Vorarlberg erreichten seit mehr als zehn Jahren Anfragen, bei denen sich herausgestellt habe, dass die Gewinnversprechungen sowohl von Lyoness als auch von Lyconet fern jeglicher Realität seien, so Rusching.

Lyoness wurde bis dato in mehr als 400 Gerichtsverfahren verurteilt und musste den Betroffenen ihr Geld zurückzahlen. Im Oktober 2018 stellte der Oberste Gerichtshof (OGH) fest, dass es sich um ein verbotenes Schneeballsystem handle. Die AK Vorarlberg erzielte dem Bericht zufolge zusätzlich jährlich Dutzende außergerichtliche Einigungen mit Lyconet und ihren Vorgängern.

Lyconet teilte der APA mit, dass die Registrierung bei der Lyconet International AG Volljährigkeit voraussetze und kostenlos sei. Kein einziges Verfahren und keine einzige Entscheidung beträfen die im Dezember 2018 gegründete Lyconet Internatioal AG mit Sitz in Wien.

Die Registrierung beim Cashback-Kundenbindungsprogramm sei für Kunden kostenlos und unverbindlich, so das Unternehmen weiters. Die zur myWorld-Unternehmensgruppe gehörende "Cashback World" habe weltweit mehr als 14 Millionen Mitglieder und 140.000 Partnerunternehmen. "Dieses Kundenbindungsprogramm hat in Österreich eine Reihe von Nachahmern gefunden."

Die Wiener Lyconet International AG gehört laut "Wirtschafts-Compass" dem früheren Lyoness-Anwalt Hubert Reif. Lyoness-Gründer Freidl - er hat seinen Wohnsitz in Monaco - ist Alleinaktionär der mWS myWorld Solutions AG mit Sitz in Graz. Diese Gesellschaft hieß früher Lyoness Group AG bzw. Lyoness Cashback AG.

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