Causa Hygiene Austria: AK fordert Verschärfung der Auftraggeberhaftung

Causa Hygiene Austria: AK fordert Verschärfung der Auftraggeberhaftung
Maskenfirma Hygiene Austria haftet nicht für offene Löhne ihrer insolventen Subfirmen, die muss der Insolvenzentgeltfonds bezahlen.

Die Arbeiterkammer (AK) fordert eine Reform beziehungsweise einen rechtlichen Lückenschluss bei der sogenannten Auftraggeberhaftung. Als Negativ-Beispiel führt die AK dazu den Schutzmaskenhersteller Hygiene Austria an, eine Tochter der Palmers Textil AG.

„Bei der Hygiene Austria haben Mitarbeiter gearbeitet, die nicht direkt beschäftigt waren, sondern über verschiedene Subfirmen angeheuert wurden“, sagt AK-Jurist Ludwig Dvořak, der 113 ehemalige Hygiene-Austria-Mitarbeiter vertritt. Insgesamt haben vier Firmen als Auftragnehmer bzw. Subauftragnehmer den Maskenhersteller mit Leihpersonal versorgt. Für die offenen Löhne und Gehälter müsste eigentlich die Hygiene Austria als Auftraggeber haften, so sieht das das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz vor. Es sei denn, der Arbeitskräfteüberlasser schlittert selbst in die Pleite.

Im Fall Hygiene Austria sind vier Subfirmen insolvent, was für den Maskenhersteller den angenehmen Vorteil hat, dass er nicht mehr für die offenen Löhne haftet, sondern dass der Insolvenzentgeltfonds (IEF) dafür finanziell einspringt. Der IEF wird aus Arbeitgeberbeiträgen gespeist.

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