Anwälte wollen ihren Kanzleikräften mehr zahlen

Rupert Wolff, Präsident des Rechtsanwaltskammertages.
ÖRAK-Präsident Rupert Wolff für schrittweise Aufstockung. Gewerkschaft pocht auf österreichweiten Kollektivvertrag.

Während ihre Chefs zu den Spitzenverdienern im Land zählen, kommen die überwiegend weiblichen Bürokräfte in Österreichs Rechtsanwaltskanzleien auf ein recht karges Salär.

Statt eines österreichweit gültigen Kollektivvertrages mit geregelten Gehaltsstufen und Vorrückungen gibt es bei den Anwälten nur eine so genannte "Entlohnungsrichtlinie", also Gehaltsempfehlung. Diese liegt aktuell bei 1250 Euro brutto im Monat und wurde erst mit Jahresbeginn um 100 Euro erhöht. Für die Gewerkschaft GPA-djp ist dieser selbst definierte Mindestlohn "völlig inakzeptabel", schließlich soll auf Geheiß der Regierung bis Jahresmitte ein generelles Mindestniveau von 1500 Euro erreicht werden. "Wenn man bedenkt, wie viel für ein Anwaltsschreiben verlangt wird, stimmen hier die Relationen einfach nicht", meint GPA-djp-Gewerkschafter Karl Dürtscher. Etliche der rund 3500 Beschäftigten in den heimischen Anwaltskanzleien, insbesondere außerhalb der Großstädte, seien teilzeitbeschäftigt und müssten mitunter mit weniger als 600 Euro im Monat auskommen. "Wir wissen, dass manchmal nicht mehr als die Mindest-Empfehlung bezahlt wird", so Dürtscher.

Die Rechtsanwälte wollen sich das Geizhals-Image nicht so einfach umhängen lassen und gehen in die Offensive: "Das Problem besteht nur auf dem Papier, ich kenne keinen Kollegen, der nur die 1250 Euro zahlt", sagt Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK), Dachorganisation aller Landeskammern. In den Großstädten sei es unmöglich, um diesen Lohn qualifiziertes Personal zu bekommen.

Wenn die Lohn-Untergrenze nur theoretisch ist, warum wird sie dann nicht auf 1500 Euro angehoben?

"Wir werden danach trachten, das anzupassen", kündigt Wolff an. Schon in der nächsten gemeinsamen Sitzung aller Landes-Rechtsanwaltskammern im Mai soll eine schrittweise Anhebung von 1250 auf 1500 beschlossen werden. Beim Zeitrahmen will sich Wolff aber noch nicht festlegen, "vielleicht ab 2019 oder 2020".

Autonomie

Einen bundesweiten Kollektivvertrag (KV), wie von der Gewerkschaft seit Jahren gefordert, dürfte es so rasch nicht geben. Wolff spricht von einem "politischen Problem", soll heißen, die Rechtsanwälte sind auf ihre autonome Selbstverwaltung stolz und wollen sich nichts vorschreiben lassen. Alle neun Landes-Rechtsanwaltskammern agieren selbstständig. Der ÖRAK könnte als Dachorganisation zwar wie die Wirtschaftskammer Kollektivverträge verhandeln, ist jedoch vom Beschluss der neun Länder abhängig. "Das scheitert am Föderalem", sagt Wolff. Sechs der neun Landeskammern haben mit der Gewerkschaft vor Jahren eigene Kollektivverträge ausverhandelt. Die Mindestlöhne liegen durchwegs unter 1500 Euro, wobei es je nach Qualifikation eine andere Einstufung gibt. In Oberösterreich, Kärnten und Salzburg gibt es keine Landes-KV.

Gelingt das freiwillige Mitziehen beim geforderten Mindestlohn nicht, droht den Anwälten eine gesetzliche "Satzung". Die 1500 Euro würden dann mit Stichtag automatisch auch für alle Branchen gelten, in denen es keine sozialpartnerschaftliche Einigung gibt. Von einem solchen Mindestlohn per Gesetz wollen die Freiberufler lieber nichts wissen, weshalb in die Sache doch langsam Bewegung kommt. "Wir stehen jederzeit für Verhandlungen bereit", hofft Dürtscher, dass den Ankündigungen auch Taten folgen.

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