An Dienstagen wird kaum gekündigt

Den Betroffenen wird es egal sein, wann sie fliegen, Erhellendes liefert die Studie dennoch.
Montags und mittwochs droht Gefahr: An diesen Tagen erfolgen die meisten Entlassungen.

An Dienstagen wird selten ein Arbeitnehmer entlassen – nur sieben Prozent der Kündigungen entfallen auf diesen Wochentag. Das ist die primäre Erkenntnis einer Auswertung der deutschen Kündigungspraxis, die die Münchner Anwaltskanzlei Heisse Kursawe Eversheds vorgenommen hat.

Über 30 Prozent aller Kündigungen werden an Montagen ausgesprochen, gefolgt vom Mittwoch mit knapp 30 Prozent, Donnerstag mit 15 Prozent sowie Freitag mit mehr als zehn Prozent, berichtet die Welt aus dem Bericht.

Montag ist der Studie zufolge aus zwei Gründen der Spitzenreiter: Erstens wollen Arbeitgeber dem Mitarbeiter das Wochenende nicht mit einer Kündigung im Vorfeld "kaputt machen". Zweitens gebe es auch einen taktischen Hintergrund: "Betriebsratsanhörungen können auch über das Wochenende erfolgen, was den Effekt hat, dass sich der Betriebsrat nicht während der Arbeitszeit damit beschäftigen kann, sondern noch schnell eine Sitzung am Freitagabend oder gar eine Wochenend-Sitzung einberufen muss – und sich so weniger intensiv mit der Kündigung auseinandersetzt. Am Montag wird dann die Kündigung ausgesprochen."

Die Studie habe nur arbeitgeberseitige Kündigungen erfasst, da nur bei diesen Kündigungsschutzverfahren möglich seien, so Heisse Kursawe Eversheds. Auch seien nur Verfahren betrachtet worden, mit denen eine externe Kanzlei beauftragt worden sei. Das schränke die Aussagen der Studie zwar ein – trotzdem sei das Messinstrument der Aktenauswertung "objektiv, reliabel und valide". Ein Rätsel bleibt ungelöst: „Warum Dienstage so kündigungsfrei waren, konnte uns bisher niemand schlüssig erklären", sagt Stefan Kursawe, Leiter der arbeitsrechtlichen Abteilung in der Kanzlei. Auch die Befragung von Experten zu diesem Sachverhalt habe keine Erklärung geliefert.

"Die Rolle des Betriebsrats bei Kündigungen ist allgemein überschätzt."

Anderer überraschender Aspekt der Studie: Der Betriebsrat habe nur in 9,8 Prozent aller Fälle der Kündigung widersprochen. Es liege der Verdacht nahe, dass sich Betriebsräte ihre Zustimmung zu Kündigungen durch anderweitiges Nachgeben des Arbeitgebers, etwa bei Pausenregelungen oder Arbeitszeitmodellen, abkaufen ließen. "Deutlich wird aber auch, dass die Rolle des Betriebsrats bei Kündigungen allgemein überschätzt wird. Tatsächliche Möglichkeiten, die Kündigung zu verhindern, hat der Betriebsrat nämlich nur, wenn Betriebsratsmitglieder gekündigt werden."

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