Die Vorgehensweise habe sich nämlich „in der Praxis bewährt“, heißt es in dem Entwurf. Daher soll eine dauerhafte gesetzliche Grundlage für virtuelle und hybride Versammlungen geschaffen werden.
Im Unterschied zur Pandemie soll dies aber nur dann zulässig sein, wenn dies in der Satzung der betreffenden Gesellschaft vorgesehen ist. Zudem soll eine Aktionärsminderheit von zehn Prozent nach einer virtuellen ordentlichen HV außerdem verlangen können, dass die nächste HV in Präsenz oder hybrid durchgeführt wird.
Die Möglichkeit einer rein virtuellen HV wird in Österreich aktuell aber ohnehin kaum genutzt (manche Konzerne nutzten die hybride Variante). Im Leitindex ATX waren es heuer nur die Bawag, Immofinanz und CA Immo. Die Bawag verwies nach Kritik von Aktionären auf die Gesetzeslage, die dies möglich mache.
Relativ gleichlautend klingen die Erklärungen der beiden Immokonzerne auf KURIER-Nachfrage. Sie verweisen auf die Pandemie und die mögliche Erkrankung von Teilnehmern. Die Immofinanz weist zudem auf die Einsparung von CO2 hin, die eine virtuelle HV bringe. Konkrete Zahlen dazu gab es jedoch nicht.
Umfassend Zeit
Betont wird aber, dass „selbstverständlich den Redebeiträgen und Fragen der Aktionäre umfassend Zeit eingeräumt wird“. Die CA Immo weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass dieses Format von den Aktionären bisher gut aufgenommen worden sei, zumal der Zugang gerade für internationale Anleger sogar leichter sei. Wie die nächste HV abläuft, sei noch offen.
Die Wiener Börse verhält sich in dieser Frage laut Chef Christoph Boschan „neutral“. Eine Modernisierung sei durchaus angebracht, die Aktionärsrechte dürften aber nicht verkürzt werden.
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