Abgasskandal bei Wohnmobilen: Nach 22 Minuten im Schmutzmodus

Abgasskandal bei Wohnmobilen: Nach 22 Minuten im Schmutzmodus
Der Oberste Gerichtshof spricht Besitzern von bestimmten Fiat-Wohnmobilen Schadenersatz zu, weil bei einigen die Abgasreinigung unzulässigerweise reduziert wird.

Die Abgasskandal bei Dieselfahrzeugen macht auch vor Wohnmobilen keinen Halt. Vor allem jene Wohnmobile sind betroffen, die auf einem Fahrgestell eines Fiat Ducato aus den Baujahren 2014 bis 2019 aufgebaut sind.

Ein Ehepaar aus Oberösterreich hat sich 2018 ein Fiat-Wohnmobil um 61.000 Euro gekauft. Das Fahrzeug weist einen Dieselmotor der Abgasklasse Euro 6b auf. Das Paar klagte mit Hilfe von Anwalt Michael Poduschka Fiat Chrysler Automobiles (FCA), heute Stellantis. Sie forderten 30 Prozent des Kaufpreises als Schadenersatz, weil Fiat „unzulässige Abgas-Abschalteinrichtungen verbaut und damit das Fahrzeug arglistig in Verkehr gebracht habe, die zum Auslieferungszeitpunkt weder typengenehmigungs- noch zulassungsfähig gewesen seien“.

Fiat bestritt, unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut zu haben. Das Erstgericht wies die Klage ab, das Berufungsgericht sprach dem Ehepaar zehn Prozent Schadenersatz zu.

„Das Fahrzeug sei mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet, was sowohl einen Rechts- als auch einen Sachmangel darstellt“, so das Berufungsgericht. Doch das Gericht ließ eine Revision (durch Fiat) beim Obersten Gerichtshof zu, weil eine höchstgerichtliche Rechtsprechung zu Schadenersatzansprüchen fehle.

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