72-Stunden-Woche mit drei Euro Stundenlohn
Sieben Tage die Woche ununterbrochen in der Arbeit – und das für nur drei Euro Stundenlohn: Ein besonders krasser Fall von Unterentlohnung wurde kürzlich am Arbeits- und Sozialgericht Wien verhandelt. Ein junger Mann pakistanischer Herkunft war über ein Jahr lang als Buffetkraft bei einem Imbiss-Stand im vierten Bezirk beschäftigt. Dort musste er montags bis freitags pausenlos von 8.30 Uhr bis 20.30 Uhr und samstags und sonntags von 17.00 bis 23.00 Uhr ohne freien Tag geschweige denn Urlaub arbeiten.
Der Imbiss-Standbetreiber, eine gewisse Yasmina Handels GmbH, zahlte ihm dafür eine "Pauschale" von 936 Euro brutto im Monat. Weil der Lohn zuletzt ganz ausblieb, der Chef ihm aber noch mehr Stunden aufbrummen wollte, trat Herr P. vorzeitig aus dem Unternehmen aus und wandte sich an die Arbeiterkammer (AK).
Diese klagte die ausstehenden Löhne sowie die Differenz zum kollektivvertraglichen Mindestlohn für Hotel- und Gastgewerbe ein. Immerhin 33.000 Euro. Weil der Arbeitgeber nicht zahlen konnte oder wollte, wurde der Konkurs eröffnet. Das Arbeitsgericht erkannte die Forderungen vollinhaltlich an. Im Urteil, das dem KURIER vorliegt, ist von einer "72-Stunden-Woche" die Rede. Es wurden ihm daher auch alle geltend gemachten Überstunden zugesprochen.
AK: Hohe Dunkelziffer
Für die Nachzahlung der Forderungen musste der Insolvenzentgeltfonds (IEF) aufkommen, der wegen der Stichtags-Frist aber nur die letzten sechs Monate nachzahlte. Er überwies letztlich einen Betrag von 17.500 Euro an den Arbeitnehmer. Der Konkurs gegen die Firma Yasmina wurde übrigens mangels verwertbarer Masse abgewiesen.
Die AK vermutet eine hohe Dunkelziffer in diesem Bereich. "Wir wissen gar nicht, wie oft eine solche Form von Ausbeutung vorkommt, da viele betroffene Arbeitnehmer gar nicht zu uns kommen", sagt AK-Rechtsexpertin Karmen Riedl. Sie fordert mehr Kontrollen durch Finanz- und Krankenkassen.
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