60 Millionen Corona-Hilfe für die Landwirtschaft

60 Millionen Corona-Hilfe  für die Landwirtschaft
Ersatz für bis zu 70 Prozent der Verluste. Winzer und Schweinebauern besonders stark betroffen.

Die Corona-Krise hat die Landwirtschaft unterschiedlich hart getroffen. Die Supermärkte waren zwar nicht vom Lockdown betroffen, aber die Gastronomie und die Hotellerie sind als Abnehmer für landwirtschaftliche Produkte weitgehend weggefallen. Die Höhe der Einbußen der landwirtschaftlichen Betriebe hängt daher davon ab, welches Produkt hergestellt wurde und an wen es in der Folge verkauft worden ist.

Als „Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft“ werden laut Landwirtschaftsministerium 60 Millionen Euro bereitgestellt. Für die Aufteilung dieser Summe gilt folgender Schlüssel: Der Verlust wird für die Betriebszweige einzeln pauschal berechnet. Bei besonders hohen Verlusten werden bis zu 70 Prozent des Defizits durch Förderungen abgegolten. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Der Verlust muss sich auf mindestens 30 Prozent des Deckungsbeitrages belaufen.

Die Bauern können die Anträge auf Verlustabgeltung ab 15. Februar bei der Agrarmarkt Austria (AMA) einbringen. Der Berechnungszeitraum beginnt mit dem Oktober 2020 und endet mit März 2021. Laut EU-Recht sind Beihilfen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro möglich.

Weinwirtschaft

Für Weinbauern gibt es ein eigenes Berechnungsmodell. Auch hier sind die Verluste unterschiedlich hoch. Jene Weinbauern, die vor allem an die Gastronomie geliefert haben, haben ein Problem.

„Schweinebauern und Weinwirtschaft sind sehr stark betroffen, große Verluste gibt es aber auch in anderen landwirtschaftlichen Bereichen“, sagt Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger. „Die Hilfen sollen möglichst schnell, einfach und direkt bei den betroffenen Betrieben ankommen.“

Oberösterreich ist besonders stark betroffen. 40 Prozent der Schweineproduktion kommt von dort.

 

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