414.000 Euro Strafe für Hypo Vorarlberg

414.000 Euro Strafe für Hypo Vorarlberg
Strafe wegen mangelhafter Eigentümer-Prüfung und Nichterstattung einer Geldwäsche-Verdachtsmeldung: Bank legt Beschwerde ein.

Gegen die Hypo Vorarlberg Bank AG hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) eine Geldstrafe von 414.000 Euro verhängt - unter anderem wegen mangelhafter Überprüfung der Identität des wirtschaftlichen Eigentümers von Hochrisikokunden und der Nichterstattung einer Geldwäsche-Verdachtsmeldung. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig, die Hypo Vorarlberg wird beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erheben.

Die Vorstände seien weiter überzeugt, dass sich die Bank bei ihren Geschäften strikt an die jeweils geltende Gesetzeslage gehalten habe, hieß es in einer Reaktion. Die Argumente der Bank seien von der FMA nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Die Hypo Vorarlberg ließ außerdem wissen, dass alle im Straferkenntnis der FMA angeführten Kundenbeziehungen bereits beendet worden seien. Auch habe man die Geschäftstätigkeit mit Offshore-Kunden in den vergangenen zwei Jahren deutlich eingeschränkt. Als Beleg dafür führte die Bank die Auflösung der Kundenstelle "CEE Desk" in Wien an.

Keine Verdachtsmeldung bei russischem Milliardär

Für das künftige Geschäft gebe es Kriterien, nach denen "keine Geschäftsbeziehungen mehr mit klassischen Offshore-Gesellschaften eingegangen werden", so die Vorstände Michel Haller (Vorsitzender), Johannes Hefel und Wilfried Amann. Verärgert zeigte man sich auch darüber, dass das Straferkenntnis veröffentlicht wurde, obwohl es nicht rechtskräftig ist.

Konkret vermisste die FMA die Verdachtsmeldung der Hypo im Zusammenhang mit einer später eingestellten Geschäftsbeziehung mit einem russischen Milliardär. Die FMA nahm die Meldung beim Bundeskriminalamt selbst vor. Die Hypo Vorarlberg war wie andere Banken in der Berichterstattung über die sogenannten "Panama-Papers" vorgekommen.

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