260.000 Fälle vor Gericht

260.000 Fälle vor Gericht
Seit zwanzig Jahren arbeitet der Arbeitkammer-Rechtsschutz nun im Dienste der Arbeitnehmer.

Manchmal können Fälle vorm Arbeitsgericht auch erheitern: Bei einem Lohnstreit forderte ein Koch von seinem Arbeitgeber ein Dienstzeugnis. Der Wirt kritzelte rasch etwas auf ein Stück Klopapier (!) und legte es dem Gericht vor. Der Richter wies das Zeugnis als "formal unkorrekt" zurück, worauf sich der Wirt einer Küchenrolle (!) bediente. Erst nach einem Monat schaffte es der Arbeitgeber doch noch, ein ordnungsgemäßes Zeugnis in Papierform vorzulegen.

Streit um vorenthaltenen Lohn, nicht bezahlte Überstunden, ungerechtfertigte Entlassungen sowie unfaire Vertragsklauseln sind die häufigsten Fälle, warum sich Arbeitnehmer an die Rechtsschutz-Abteilung der Arbeiterkammern (AK) wenden. Seit 20 Jahren gibt es diese Einrichtung, die AK zog dieser Tage Bilanz. 25 Millionen Mal nutzten Arbeitnehmer den kostenlosen Rechtsschutz bisher. 260.000 Mal zog die AK für ein Mitglied vor Gericht, rund eine Milliarde Euro wurde für die Betroffenen erstritten.

Die größten Problembranchen aus arbeitsrechtlicher Sicht sind nach wie vor das Baugewerbe, die Gastronomie sowie die Leiharbeit. "Die Betrügereien am Bau bekommen wir trotz verschärfter Gesetze einfach nicht in den Griff", klagt Hans Trenner, Leiter der Rechtsschutzabteilung der AK Wien. Bei der Bekämpfung der Scheinfirmen bleibe sehr oft der Arbeitnehmer auf der Strecke, weil dieser nur auf den Insolvenzfonds hoffen könne. In der Gastronomie würden sich die Fälle von Schwarzzahlung häufen. "Mitarbeiter werden geringfügig angestellt, müssen aber oft Vollzeit arbeiten", umschreibt Trenner ein neues Phänomen.

Mehr Biss

Die AK fordert unter anderem "mehr Biss" für die Arbeitsinspektorate. Diese wurden zu zahnlosen Organen degradiert, so Trenner. "Es darf nicht sein, dass ein Unternehmen den Besuch des Arbeitsinspektorats einfach verschieben kann". Bei Arbeitszeitverstößen will die AK eine Beweislastumkehr vom Arbeitnehmer zum Arbeitgeber. Wenn sich Arbeitgeber weigern, Aufzeichnungen zu führen, ist die Rechtsdurchsetzung unmöglich.

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