2025 gibt es Einkommenserhöhungen und höhere Pensionen

2025 gibt es Einkommenserhöhungen und höhere Pensionen
Die Branchen orientierten sich wieder stark an der Inflation. Auch die Pensionen steigen.

Löhne, Gehälter und Pensionen werden im kommenden Jahr wieder angepasst, Messlatte war wie immer die Inflation des vergangenen Jahres. Und so bewegt sich das Einkommensplus in den meisten großen Branchen um die vier Prozent.

Der neue Kollektivvertrag für den öffentlichen Dienst gilt gleich für die kommenden zwei Jahre: Der Abschluss für das kommende Jahr sieht eine durchschnittliche Erhöhung von 3,5 Prozent mit sozialer Staffelung vor, um mindestens 82,40 Euro und maximal 437,80 Euro. 

Auch wurde ein Abschluss für 2026 fixiert, wo auf die Inflation, für die der Zeitraum Oktober 2024 bis September 2025 hergenommen wird, noch einmal 0,3 Prozent aufgeschlagen werden. Die Erhöhung gilt ab 1. Jänner für die rund 230.000 Bediensteten der Bundesverwaltung wie auch die Landeslehrerinnen und Landeslehrer.

Handel und Sozialwirtschaft

Die Beschäftigten im Handel erhalten im kommenden Jahr um 3,3 Prozent mehr Gehalt, 2026 soll es um 0,5 Prozent mehr als die rollierende Inflation geben. Allerdings sinkt die Erhöhung 2026 mit steigender Inflation, sollte diese bei 3 Prozent oder darüber liegen, dann wollen die Sozialpartner noch einmal verhandeln. Das Lehrlingsentgelt steigt im 1. Lehrjahr im kommenden Jahr von 880 auf 1.000 Euro. Für die Einigung waren fünf Gesprächsrunden notwendig.

Die IST- und Mindestgehälter der rund 130.000 Beschäftigten der Branche Sozialwirtschaft steigen um 4 Prozent. Auch Zulagen und Zuschläge werden um 4 Prozent angehoben. Der neue Kollektivvertrag gilt ab 1. Jänner 2025. Auch im Rahmenrecht gibt es Neuerungen. Dieselbe Erhöhung erhalten übrigens auch die Bediensteten der kirchlichen Hilfsorganisationen Caritas und Diakonie.

Eisenbahnen und Pensionen

Die rund 55.000 Beschäftigten des Eisenbahnsektors erhalten bereits seit Dezember eine Erhöhung der KV- und Ist-Löhne um 4,1 Prozent. Die Steigerung liegt damit klar über der zugrundegelegten Inflationsrate von 3,5 Prozent. Die Laufzeit des KV-Abkommens beträgt 12 Monate.

Die Pensionen bis zur ASVG-Höchstpension werden 2025 um 4,6 Prozent steigen, was dem gesetzlichen Anpassungsfaktor entspricht. Jene mit einem höheren Bezug erhalten einen Fixbetrag von knapp 279 Euro.

Höhere Pensionen

Senioren können sich 2025 auf eine um 4,6 Prozent erhöhte Pension freuen. Weniger wird das Plus nur bei jenen mit einem Bezug von 6.060 Euro oder mehr. Sie erhalten einen Fixbetrag von 276,76 Euro. Der Ausgleichszulagenrichtsatz für Mindestpensionen wird auf 1.273,99 Euro monatlich erhöht. 

Weiter ausgesetzt ist die Aliquotierung. Das heißt, jeder, der 2024 wann auch immer in den Ruhestand getreten ist, erhält das volle Plus.

Die Geringfügigkeitsgrenze wird im nächsten Jahr 551,10 Euro betragen. Die Höchstbeitragsgrundlage soll bei 6.450 Euro liegen.

Wieder um ein halbes Jahr angehoben wird das Frauenpensionsalter. Es liegt nun bei 61 Jahren.

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