Inzestfall Amstetten: Josef Fritzl wird in Normalvollzug überstellt

Ein Gutachten attestierte, dass die Unterbringungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. Nun steht fest: Fritzl wird in den Normalvollzug überstellt - unter Auflagen.

Zum ersten Mal seit 15 Jahren, dass der zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte 88-Jährige in der Öffentlichkeit zu sehen war. Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesene Josef Fritzl ist am Donnerstag bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen worden. Vorangegangen war eine nicht öffentliche, aber von Medieninteresse begleitete Anhörung durch einen Dreiersenat am Landesgericht Krems. Die Staatsanwaltschaft hat keine Erklärung abgegeben – sie hätte die Möglichkeit binnen drei Tagen Beschwerde gegen das Urteil einzulegen. Wagner geht davon aber nicht aus. Bedingt ist die Entlassung in den Normalvollzug auf 10 Jahre. 

Inzestfall Amstetten: Josef Fritzl wird in Normalvollzug überstellt

Kurz-Prozess: Gernot Blümel im Zeugenstand

 Der ehemalige türkise Finanzminister Gernot Blümel ist am Donnerstag als Zeuge im Prozess gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wegen Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss befragt worden. Blümel war unter anderem Verhandler für die türkis-blaue Regierung. Er sollte darüber Auskunft geben, welchen Einfluss Kurz tatsächlich auf Personalbesetzungen unter anderem in der Staatsholding ÖBAG genommen hat. Er betonte die Eigenständigkeit der Minister bei Postenbesetzungen, auch wenn über Personalia viel diskutiert worden sei. Bei der Befragung durch die WKStA entschlug sich Blümel des Öfteren. Zu Sebastian Kurz habe er noch immer ein enges Verhältnis, betonte er – zu Thomas Schmid habe er keinen Kontakt mehr. 

Inzestfall Amstetten: Josef Fritzl wird in Normalvollzug überstellt

Signa Holding verzichtet auf Eigenverwaltung

Beim Insolvenzverfahren der Signa Holding kommt es zu einer wesentlichen Änderung: Beantragte die Signa Holding am 29. November 2023 noch ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung, so hat der Sanierungsverwalter Christof Stapf nun den Wechsel in ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragt. Ob es dadurch auch zu Änderungen bei der Gläubiger-Quote kommt, ist noch offen.

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