Wegen Turbulenzen: Frau verlangte 5.000 Euro Schmerzensgeld

Blick in die Sitzreihen eines Flugzeugs
Eine Frau, die im August 2023 Passagierin des Eurowings-Fugs 7514 nach Ibiza war, wollte Schmerzensgeld. Bekam sie das Geld?

Im August 2023 geriet ein Flugzeug auf dem Weg von Hamburg nach Ibiza in schwere Turbulenzen und sackte schlagartig mehrfach in der Höhe ab. Eine der 174 Passagiere verlangte eine Entschädigung in Höhe von 5.000 Euro von der Fluggesellschaft. Nun hat das Hamburger Amtsgericht entschieden und die Klage der jungen Frau abgewiesen. 

Passagiere hatten Todesangst

Gegenüber der Bild berichtete ein Fluggast damals, der Flieger sei "unkontrolliert von rechts nach links" gekippt. Und weiter: "Passagiere flogen bis unter die Decke, Menschen haben geweint und gebetet." 

Eva Benetatou erlebte "Horror-Flug"

Unter den Passagieren des Eurowings-Flugs 7514 befand sich auch TV-Star ("Der Bachelor") Eva Benetatou (33). Noch nie habe sie solche Turbulenzen erlebt, obwohl sie selbst mehrere Jahre als Flugbegleiterin gearbeitet hat. Auf Instagram beschrieb sie das Ganze als "den schlimmsten Tag" ihres Lebens und dass sie "traumatisiert" sei. "Ich dachte wirklich, das Leben ist jetzt vorbei. Alle haben geschrien, geweint, gebetet, erbrochen", schilderte sie in den sozialen Medien. 

Unwetter: Flieger konnte nicht landen

Der Airbus konnte aufgrund von schweren Unwettern nicht landen und kreiste mehr als eine Stunde über den Balearen-Inseln. Gegen Mittag folgte schließlich eine "Ausweichlandung" in Alicante. Ein Eurowings-Sprecher betonte, es habe "zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr bestanden". Zwar habe die Maschine durch die Turbulenzen kurzzeitig an Höhe verloren, jedoch habe das Flugzeuge seine "normale Reiseflughöhe rasch zurückgewonnen." 

Gericht wies Klage ab: Turbulenzen gehören dazu

Eine Klägerin verlangte nach diesem Vorfall 5.000 Euro Schmerzensgeld von der Fluggesellschaft, da die Maschine ihrer Meinung nach nicht in die Gewitterwolke hätte fliegen dürfen. Doch das Hamburger Amtsgericht entschied, dass Turbulenzen zu einem Flug "zu den üblichen und erwartbaren Ereignissen im Luftverkehr" gehören, man damit rechnen muss. Der Klägerin stünde daher kein Schmerzensgeld zu. 

Noch ist unklar, ob die Frau in Berufung gehen wird. 

Kommentare