Oktoberfest-Skandal: Kleinkind ext Flasche und wird dabei angefeuert

Oktoberfest: Kind wird beim Exen einer Flasche bejubelt.
In dem Video ist ein Kleinkind zu sehen, das auf einem Festzelttisch steht und aus einer Flasche trinkt – begleitet vom Jubel hunderter Wiesn-Besucher, die das Kind zum Austrinken auffordern. Mit über 1.000 Kommentaren hat der Clip eine breite Debatte rund um Kinder am Oktoberfest losgetreten.
Was ist im Video genau zu sehen?
Der mutmaßliche Vater hält dem Kind die Flasche an den Mund, während die Menge es anfeuert. Unterlegt ist die Szene mit dem Party-Hit "Bierzeltkinder" des Künstlers Micha von der Rampe, dazu der eingeblendete Schriftzug: "Chilliges Wochenende mit Papa". In der Flasche ist eine weiße Flüssigkeit zu sehen, weshalb man ziemlich sicher darauf schließen kann, dass es sich dabei um Milch handelt. Trotzdem hat das Video für Unmut gesorgt.
Debatte im Netz: Kindgerechte Umgebung?
Die Reaktionen auf den Clip fallen heftig aus. Viele Nutzer kritisieren den vermeintlichen Vater scharf dafür, sein Kind in die laute und alkoholgeprägte Umgebung eines Oktoberfestzelts mitzunehmen.
- "Ich lehne mich mal weiter aus dem Fenster und würde dabei schon von Kindesmissbrauch sprechen", kommentiert ein Nutzer.
- Ein anderer schreibt: "Bei diesem Lärm ist das schwere Körperverletzung."
- Auch moralische Vorwürfe werden laut: "Der Vater sollte sich schämen!"
Kinderohren besonders empfindlich
Studien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin zeigen, dass Kinderohren besonders empfindlich auf Lärm reagieren. Bereits Werte ab 85 Dezibel – ein Bereich, der in Festzelten leicht erreicht wird – können das Gehör langfristig schädigen. Im Video ist nicht genau erkennbar, ob das Kind einen inneren Hörschutz (Ohrenstöpsel) trägt, äußerlich ist jedoch nichts erkennbar.
Besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern
Mehrere Kommentatoren verweisen zudem auf die rechtliche Situation hin: Zwischen Maßkrügen und alkoholisierten Gästen werde das Kind gefilmt und fotografiert. Selbst wenn Eltern in Deutschland eine Veröffentlichung erlauben, kann diese gegen das Kindeswohl verstoßen – dann wäre sie rechtswidrig. Das Bundesverfassungsgericht betont dabei regelmäßig, dass die Privatsphäre von Minderjährigen Vorrang vor kommerziellen oder Unterhaltungsinteressen hat.
Zustimmung: "Wir waren als Kinder auch im Bierzelt"
Neben der Kritik gibt es aber auch Stimmen, die das Verhalten des vermeintlichen Vaters verteidigen. Viele weisen darauf hin, dass es auf der Wiesn Familientage gebe, an denen Kinder ausdrücklich willkommen seien. "Tagsüber ist es vollkommen normal, als Familie mit seinen Kindern ins Zelt zu gehen", meint ein Nutzer. Ein anderer ergänzt: "Wir waren als Kinder auch auf jedem Fest – geschadet hat es uns nicht."
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