Öffi-Ticket eine Sekunde nach Abfahrt entwertet: 270 Euro Strafe

Altes Straßenbahn-Modell mit Holzsitzen
Ein Mann aktivierte sein Ticket eine Sekunde nach der Abfahrt des Busses und musste eine Strafe zahlen.

Ein Fahrgast hat in der Schweiz sein digitales Ticket gerade mal eine Sekunde nach Abfahrt des Busses aktiviert und musste eine Strafe in Höhe von umgerechnet knapp 270 Euro zahlen. Auf der Online-Plattform Reddit sorgt der Fall für rege Diskussion. 

Ticket eine Sekunde nach Abfahrt gekauft

Der User teilte seine Erfahrungen in dem Forum und berichtete, um 10:08:15 Uhr sein Ticket via Öffi-App gekauft zu haben, laut der Stadtbus-Leitstelle in Winterthur fand die Abfahrt des Fahrzeugs aber um 10:08:14 Uhr statt. Aus diesem Grund wurde dem Fahrtgast von der Alliance SwissPass, der zentralen Branchenorganisation des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz, eine Strafe von 250 Schweizer Franken (knapp 270 Euro) auferlegt. 

Der Reddit-Nutzer schreibt: "Das ist verrückt. Der Bus war noch nicht einmal von der Haltestelle abgefahren, und trotzdem habe ich irgendwie eine Strafe bekommen."

Reddit-Beitrag

Digitales Ticket muss vor Fahrtantritt entwertet sein

Auf Anfrage des betroffenen Fahrgastes teilte Aliance SwissPass mit: "Die Vorschriften besagen, dass Fahrgäste bei EasyRide vor dem Einsteigen in das gewählte Verkehrsmittel einchecken müssen. Bei einer Kontrolle wird überprüft, ob der Check-in vor der Abfahrt abgeschlossen wurde. Daher ist der Ihnen auferlegte Zuschlag – gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen der App – korrekt." Da das System in der Schweiz standardisiert ist, werden Verstöße automatisch registriert.  

Einige Reddit-Nutzer reagieren mit Unverständnis und wünschen sich mehr Kulanz – etwa durch einen kurzen Zeitpuffer. Doch die strengen Richtlinien haben ihren Grund: Ohne klare Vorgaben könnten Fahrgäste ihr digitales Ticket erst dann aktivieren, wenn sie bemerken, dass eine Kontrolle stattfindet.

Österreich: Wie verhält es sich bei den Öffis der Wiener Linien?

Wann ein Ticket bei den öffentlichen Verkehrsmitteln der Wiener Linien entwertet sein muss, ist klar geregelt. 

Für Tickets, die noch entwertet werden müssen, gilt:

  • U-Bahn: Hier muss das Ticket bei den Entwertersperren und den blauen Entwerter-Automaten mit dem Hinweisschild "Ticket erforderlich" entwertet werden.
  • Straßenbahn und Bus: Unverzüglich nach dem Einsteigen muss der Fahrschein in den Öffis entwertet werden.

Bei digitalen Tickets gilt:

  • U-Bahn: Das Ticket muss ab der Entwertersperren entwertet sein.
  • Straßenbahn und Bus: Bereits VOR Fahrtantritt, also vor dem Einsteigen in Bus oder Straßenbahn muss ein gültiges digitales Ticket vorliegen.

Ein digitales Ticket, das erst nach dem Einsteigen in Bus oder Straßenbahn gelöst wird, gilt bereits als ungültig – man ist damit schon "Schwarzkappler". Wird man von den über 100 Kontrolleurinnen und Kontrolleuren, die täglich im Netz der Wiener Linien im Einsatz sind, mit einem solchen Ticket erwischt, droht eine Strafe von 105 Euro (bei sofortiger Zahlung).

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