Mann (35) zerstückelt: Mutter und Schwiegertochter gestehen Mord

Ein Mann soll von Ehefrau und Mutter zerstückelt worden sein.
Ein besonders grausamer Mordfall in Italien hat international für Aufsehen gesorgt. Dabei strangulierte und zerstückelte eine 61-Jährige ihren Sohn Alessandro (35). Die 30-jährige Ehefrau des Opfers soll als Mittäterin fungiert haben. Beide gestanden bereits die Tat.
Gewalt, Gift und Zerstückelung
Vor Gericht schilderte die Mutter den Ablauf des Mordes im Detail. Sie zerstückelte Alessandro am 25. Juli 2025 mithilfe einer Säge und einem Tuch. Berichten der DailyMail zufolge wurde der Sohn vor der Tötung mit einem mit Beruhigungsmitteln und zwei Insulinspritzen – letzteres besorgte die 61-Jährige über ihren Arbeitsplatz im Krankenhaus – bewusstlos gemacht. Danach wurde er erstickt.
Motiv? Gewaltvorwürfe gegen Sohn
Die laufenden Ermittlungen legen nahe, dass Mutter und Schwiegertochter den Mord über Monate geplant hatten. Als Motiv gaben sie schwere körperliche Misshandlungen durch den Sohn und Ehemann an. Die 61-jährige Mutter behauptet, ihre Schwiegertochter sei seit der Geburt der gemeinsamen Tochter im Jänner Opfer von häuslicher Gewalt gewesen. "Sie wurde brutal geschlagen, beleidigt und mit dem Tod bedroht," gab sie gegenüber der Tageszeitung L’Unione Sarda bekannt.
Leiche im Keller versteckt
Nur kurze Zeit nach dem Mord rief die Schwiegertochter laut ANSA (italienische Nachrichten- und Presseagentur) selbst die Polizei und gestand den Mord an ihrem Ehemann. Anschließend wurden die Leichenteile des 35-Jährigen im Keller des gemeinsamen Hauses von der Carabinieri gefunden. Diese waren laut DailyMail mit Kalk (Calciumoxid) bedeckt, um den Geruch zu verbergen. Vor Gericht gestand dann auch die Mutter die Tat.
Prozess und Anklagen: Mord und Vertuschung
Die Mutter des Opfers wurde wegen Mordes und Leichenschändung angeklagt. Gegen die Schwiegertochter und Ehefrau läuft ein Verfahren wegen Anstiftung zum Mord. Die Ermittlungen dauern an. Ein Urteil ist noch ausständig, für beide gilt daher die Unschuldsvermutung.
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