Meta greift Daten von Nutzern ab: Einspruch nur noch heute möglich

Meta greift für die KI-Entwicklung bald private Daten ab. Noch kann man sich wehren. So geht's!
Meta möchte seine KI-Modelle mit öffentlichen Beiträgen von Instagram-Nutzern in Europa trainieren.
Ein erster Schritt wurde bereits gesetzt: Der KI-Assistent ist seit Ende März auch in Europa im Einsatz und wer aufmerksam ist, hat den blau-lila-Ring in den Apps vermutlich schon festgestellt. Bis 26. Mai kann man sich dagegen widersetzen - doch wie geht das?
Datenschutz-Bedenken
Während Meta betont, dass es nur darum gehe, kulturelle Nuancen, Sprachen und Geschichte besser zu verstehen, gibt es Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes. Experten kritisieren, dass Meta keine ausdrückliche Zustimmung der Nutzer eingeholt hat, sondern lediglich ein Widerspruchsrecht einräumt. Am 27. Mai beginnt der Datenabruf dann automatisch. Nutzer in der EU haben bis spätestens 26. Mai die Möglichkeit, der Verwendung ihrer Daten zu widersprechen.
Was genau wird für das KI-Training verwendet?
Meta greift folgende Inhalte ab, sofern sie öffentlich gestellt sind:
- Bilder
- Bildunterschriften
- Videos
- Caption-Texte
- Reels (Instagram)
- Hashtags & Standortangaben
- Kommentare
Nicht betroffen sind Inhalte wie:
Private Nachrichten
Inhalte von Nutzern unter 18 Jahren
privat gestellte Konten
Wie kann man sich auf Instagram schützen?
Wer also nicht möchte, dass Meta die eigenen Instagram-Daten nutzt, der kann sich über die App via Formular dagegen aussprechen. Dieser Link führt direkt zum Formular, sofern man in der App angemeldet ist.
"Wenn du Widerspruch einlegst, bestätigen wir dir per E-Mail, dass wir deine öffentlichen Informationen aus Meta-Produkten bzw. deine Interaktionen mit Features von KI bei Meta nicht für die zukünftige Entwicklung und Verbesserung generativer KI-Modelle für KI bei Meta verwenden werden", hieß es vonseiten des Unternehmens. Man muss lediglich E-Mail-Adresse und Wohnsitzland angeben, das Begründungsfeld kann hingegen frei bleiben.
Öffnen Sie die App und tippen Sie auf die drei Striche unten rechts.
Gehen Sie zu "Einstellungen und Privatsphäre" > "Einstellungen" > "Datenschutzrichtlinie".
Tippen Sie auf "Widerspruchsrecht" und füllen Sie das Formular aus.
Wie kann man sich auf Facebook schützen?
Auch für Facebook wird ein relativ verstecktes Formular zum Widerspruch angeboten. Dieses befindet sich unter diesem Link.
- Facebook-Profilseite (Chronik) öffnen.
- Am PC: Oben rechts auf das Profilfoto klicken.
- Am Smartphone: Oben recht auf die drei horizontalen Linien klicken.
- Zu "Einstellungen und Privatsphäre" gehen, anschließend „Einstellungen“ auswählen.
- Bis zum Punkt "Datenschutzrichtlinie" scrollen.
-
- In der App: Auf die Lupe tippen (je nach Betriebssystem oben oder unten rechts).
- Im Browser: Strg + F auf der Tastatur tippen, um die Suchfunktion zu öffnen.
- Im Suchfeld "Wider" oder „Widerspruch“ eingeben und auf den Eintrag "Widerspruchsrecht" tippen.
- Im ersten Absatz findet man den Link "zu widersprechen".
- Es öffnet sich eine neue Seite mit der Frage: "Bezieht sich deine Anfrage auf KI bei Meta?" – hier "Ja" wählen.
- E-Mail-Adresse eingeben (falls sie nicht automatisch erscheint). Das Textfeld darunter kann leer gelassen werden.
- Auf "Senden" klicken.
Verbraucherschützer warnen: 26. Mai ist Stichtag
Verbraucherschützer empfehlen, der Nutzung der eigenen Daten spätestens bis zum 26. Mai zu widersprechen. Andernfalls könnten die bisherigen Inhalte bereits in das KI-Training einfließen. Kann man auch nachher noch Widerspruch einlegen? Ja, jedoch werden bis zum 26. Mai hochgeladene Beiträge dann trotzdem verwendet und nur künftige, ab diesem Zeitpunkt veröffentlichte Inhalte ausgenommen.
Ist das überhaupt legal?
Die rechtliche Grundlage für dieses Vorgehen ist umstritten. Meta beruft sich auf ein "berechtigtes Interesse" gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Datenschutzorganisationen wie NOYB kritisieren jedoch, dass für solch weitreichende Datenverarbeitungen eine ausdrückliche Einwilligung der Nutzer erforderlich sei. Ob Metas Vorgehen letztlich mit der DSGVO vereinbar ist, bleibt Gegenstand rechtlicher Prüfungen und möglicher Gerichtsentscheidungen.
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