Wussten Sie, ...

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Wissenswertes zur Verlobung

... dass die Verlobung laut geltendem Gesetz ein vorläufiges, ernstliches und vorbehaltloses wechselseitiges Heiratsversprechen ist? Die Eheschließung ist nicht einklagbar. "Allenfalls kann aber bei einer Lösung des Verlöbnisses der Schuldlose Schadenersatzansprüche stelle", erklärt Brigitte Birnbaum, Vizepräsidentin in der Rechtsanwaltskammer Wien und dort zuständig für Familienrechtsangelegenheiten.

... dass Gläubige der Evangelischen Kirche den Verlobungsring rechts und den Ehering links tragen – und die Katholiken genau umgekehrt?

... dass die US-Diamant-Ring-Industrie am Verloben über die Jahre sehr gut verdient hat?

... dass in den USA heute noch die Faustregel für Männer gilt, wonach der Verlobungsring dem Gegenwert von drei Monatsgehältern entsprechen soll? Der arme Brad Pitt hat dem Vernehmen nach 190.000 Dollar investiert.

... dass aber Mister Pitt mit seinem Verlobungsring finanziell kein großes Risiko eingeht? Sollte es mit Angelina doch nicht so gut laufen, kann er den Ring ohne großen Verlust verhökern. Für den Verkauf von Verlobungs- und Eheringen gibt es in den USA eigene Internet-Portale, zum Beispiel idonowidont.com, exboyfriendjewelry.com oder divorceyourdiamond.com.

... dass in Deutschland früher, als die Menschen noch züchtiger waren, "Kranzgeld" gezahlt wurde? Diese Entschädigung gab es für die Entjungferung einer Braut, die dann doch nicht geheiratet wurde.

Eine Enttäuschte, die jenes Kranzgeld vor einigen Jahren einfordern wollte, wurde ein zweites Mal enttäuscht. Kranzgeld – aus und vorbei.

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