Prinz Harry einigt sich außergerichtlich mit "Mirror"-Verlag
Prinz Harry hat die verbleibenden Teile seiner Klage gegen den Verlag der britischen Zeitung „Daily Mirror“ wegen Telefon-Hackings gegen Zahlung einer hohen Summe beigelegt. Beide Seiten hätten sich außergerichtlich darauf geeinigt, dass Mirror Group Newspapers (MGN) zunächst eine Zwischenzahlung von 400 000 Pfund (etwa 468 000 Euro) leiste, sagte Harrys Anwalt David Sherborne am Freitag vor dem High Court in London. Der jüngere Sohn von König Charles III. nahm nicht an der Verhandlung teil. Zuletzt war der 39-Jährige am Dienstag und Mittwoch kurz in London gewesen, um seinen an Krebs erkrankten Vater zu besuchen.
Teilsieg für Harry im Dezember
Das Gericht hatte Harry in dem Fall im Dezember bereits Schadenersatz in Höhe von 140 600 Pfund zugesprochen. Damals ging es um 33 Artikel von Blättern des Verlags, 15 davon waren nach Ansicht des Gerichts das Ergebnis illegaler Informationsbeschaffung.
Journalisten der Blätter Daily Mirror, Sunday Mirror und People hatten zwischen 1996 und 2011 durch Abhören von Telefonnachrichten Informationen über Harrys Privatleben erlangt und als Schlagzeilen vermarktet. Weitere 115 Berichte waren noch anhängig. In diesen Fällen kommt es nach der Einigung nun nicht mehr zu einem Prozess. MGN zeigte sich mit der Einigung zufrieden.
Noch weitere Verfahren wahrscheinlich
Harry ist noch in weitere Gerichtsfälle verwickelt. Darunter sind Klagen gegen die Verlage Associated Newspapers Limited (Daily Mail, Mail on Sunday) und News Group Newspapers (The Sun), die das vor Jahren eingestellte Boulevardblatt News Of The World herausgegeben hatte. Dabei geht es ebenfalls um illegale Informationsbeschaffung. In einem Verfahren gegen das britische Innenministerium will Harry zudem erreichen, dass ihm und seiner Familie trotz Ausstiegs aus dem engeren Kreis der britischen Royals voller Polizeischutz gewährt wird. Harry und Ehefrau Herzogin Meghan leben seit einigen Jahren mit ihren Kindern in Kalifornien und haben ihre royalen Pflichten aufgegeben.
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