Rainhard Fendrich: 15.000 Euro Bußgeld

Rainhard Fendrich: 15.000 Euro Bußgeld
Mit 15.000 Euro Buße ersparte sich der Austropopper im Prozess um falsche Zeugenaussage eine zweite Vorstrafe.

Von nahtlos tief die Bräune keine Spur, auch mir san immer locka war nicht angesagt: Statt dottergelb, wie schon auf der Bühne gesehen, ist die Haarfarbe des 54-Jährigen lebensecht grau. Vom Ruhm und Glanz ist wenig über, im Nadelstreifanzug sitzt der Star ein zweites Mal auf der Anklagebank im Wiener Landesgericht.

"Guten Morgen, Herr Fendrich", nicht jeder Beschuldigte wird hier so begrüßt. Was Richterin Patrizia Kobinger-Böhm als "die Nachwehen dieser Drogengeschichte" bezeichnet, hat sich Rainhard Fendrich selbst eingebrockt. Im April 2006 war er dabei erwischt worden, wie er sich Kokain besorgte. Er beichtete, seit 15 Jahren zu koksen. Um sich halbwegs "elegant" aus der Affäre zu ziehen, sang der Sänger, wo er lieber hätte still sein sollen.

Da Stolz macht unbeschreiblich blind, da Hochmut hat sein Fall vadient: Fendrich verriet seine Quellen, darunter einen Gastwirt. Der Sänger selbst wurde zu 37.500 Euro Geldstrafe verurteilt und dachte, alles hinter sich zu haben. Dann aber wurde er im Prozess gegen diesen Wirt vorgeladen. Mit Sätzen wie: "Ich bin Künstler und hab' anderes im Kopf", reagierte er "genervt", konstatiert die Richterin. Frei nach Georg Danzer "Lassts mi alle aus, weu ihr kennts mi". Seine Aussage war ein Rückzieher: Der Wirt sei nicht sein Lieferant gewesen.

Ende vom Lied: Fendrich wurde - es tuat so weh, wenn ma verliert - wegen zweifacher falscher Zeugenaussage (auch noch einen Polizisten betreffend) angeklagt.

Rainhard Fendrich: 15.000 Euro Bußgeld

Man sieht an jedn Fehler ein: Nicht so der Austropopper: Er habe keine falschen Angaben gemacht, höchstens widersprüchliche. Sein einziger Fehler sei es gewesen, das Gericht damals nicht informiert zu haben, dass er Psychopharmaka genommen habe.

"Ich hätte unter diesen Umständen gar nicht aussagen dürfen", sagt der Austropopper heute. Er habe einen schwierigen Kokainentzug hinter sich gehabt, mit "Panikattacken bis zum Suizid". Die belastenden Aussagen müsse er wohl in diesem Zustand gemacht haben, gegen den ihm Antidepressiva verordnet wurden. Unter deren Wirkung sind dann die entlastenden entstanden.

Im Übrigen habe er damals nur das Lokal gemeint, in dem er Kokain bezogen hat, nicht den Wirt persönlich. Was im Protokoll anders klingt: "C. ging immer in die Küche und holte das Kokain."

Rainhard Fendrich: 15.000 Euro Bußgeld

Wenn man mit solchen Aussagen Probleme bekommt, dürfe man sich nicht wundern, sagt die Richterin. Er habe, wird Fendrich nun doch etwas kleinlaut, nicht gewusst, "was das für Kalamitäten erzeugt. Es tut mir leid." Die Richterin macht ihm ein Angebot, das man schwer ablehnen kann: Entweder der Prozess zieht sich in die Länge oder "Sie sehen ihr Fehlverhalten ein und ziehen einen Schlussstrich." Diversion also statt Verurteilung, eine "spürbare" Geldbuße von 15.000 Euro statt einer zweiten Vorstrafe.

Die Staatsanwältin hat keinen Einwand (könnte das aber später widerrufen). Fendrich nimmt an, um "meiner Familie solche Auftritte zu ersparen." Weus'd a Herz hast wi a Bergwerk.

"Mein Platz ist auf der Bühne." Abgang.
(Alle kursiv gesetzten Texte stammen aus Fendrich-Liedern).

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