Missbrauchsvorwürfe gegen Tom Jones

Eine Frau behauptet, im Alter von 14 Jahren von dem Sänger missbraucht worden zu sein.

Eine Südafrikanerin behauptet, im Alter von 14 Jahren von Tom Jones sexuell missbraucht worden zu sein. Nun ermittelt die Polizei gegen den "Sex Bomb"-Star.

Schwere Vorwürfe gegen Tom Jones

Der National Enquirer berichtet über den Fall, der erst jetzt ins Rollen kommt. Die Südafrikanerin Orna Kiesel behauptet, im Alter von nur 14 Jahren von dem damals 34-jährigen Tom Jones vergewaltigt worden zu sein.

Dem Sänger wird vorgeworfen, Orna und eine 13 Jahre alte Freundin bei seinem Konzert in Kapstadt aus der Menge "ausgesucht" zu haben. Er habe sie eingeladen, am nächsten Tag in sein Hotel zu kommen. Als die Mädchen im "President Hotel" ankamen, wurden sie von Jones' Leibwächtern getrennt. Man habe Orna in die Suite des Hotel gebracht, wo der Sänger sie erwartete.

Jones habe nur einen weißen Bademantel getragen.

"Er bot mir Dom Pérignon Champagner an. Ich wusste nicht, was das war. Es sah aus wie Limonade", erinnert sich Kiesel. "Dann gab er mir noch ein Glas und erzählte mir, wie hübsch ich war."

"Bevor ich wusste, was geschah, hatte er mich auf dem Bett. Seinen Bademantel trug er nicht mehr und was fast als zärtlich und sicher anfing, wurde schmerzhaft und gewaltsam", zitiert das Klatschblatt die heute 55-Jährige.

Sie habe Schmerzen gehabt, doch Tom Jones habe ihr immer wieder gesagt, sie solle sich entspannen: "Diese Worte haben mich all die Jahre begleitet. Es hat mein Leben danach beeinflusst."

Was an den Gerüchten dran ist, ist noch nicht geklärt, auch nicht, ob der Angebliche Vorfall nach all den Jahren juristische Konsequenzen für Jones haben könnten.

Die Anschuldigungen des mutmaßlichen Opfers wurden an die südafrikanische Polizei weitergeleitet. Wie ein Polizeisprecher Medienberichten zufolge bestätigte, wurde im April eine neue Ermittlung eingeleitet.

"Das mutmaßliche Opfer ist eine glaubwürdige Zeugin mit exzellentem Erinnerungsvermögen an die Fakten", behauptet Kiesels Anwalt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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