Haftbefehl für Gangster-Rapper Gzuz in Hamburg

Haftbefehl für Gangster-Rapper Gzuz in Hamburg
Aktuell wirft ihm die Staatsanwaltschaft Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Sprengstoff- und das Waffengesetz vor.

Gangster-Rapper Gzuz (31), Mitglied der Hamburger Hip-Hop-Gruppe 187 Strassenbande, hat wieder Ärger mit der Justiz. Das Amtsgericht Hamburg erließ am Dienstag Haftbefehl gegen den Musiker, nachdem der Rapper in der Früh nicht zu seiner Gerichtsverhandlung erschienen war. Polizisten hatten den Angeklagten in keiner seiner beiden Wohnungen in der Hansestadt und einem Vorort von Hamburg angetroffen.

Als Gzuz gegen Mittag dann doch im Gerichtsgebäude auftauchte, nahmen ihn Polizeibeamte fest. Bis zu einem neuen Hauptverhandlungstermin droht ihm laut Gerichtssprecher Untersuchungshaft. Der 31-Jährige ist bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten, unter anderem wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung.

Im aktuellen Fall wirft ihm die Staatsanwaltschaft Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Sprengstoff- und das Waffengesetz vor. Bei einer Hausdurchsuchung im April 2018 wurden in seiner Wohnung 17 Gramm Marihuana, 2,5 Gramm Crystal Meth und Böller gefunden. An Silvester 2018 soll er außerdem mehrfach eine Schreckschusspistole abgefeuert haben, obwohl ihm seit August 2018 das Führen von Waffen aller Art untersagt ist. Die Polizei hatte ermittelt, nachdem der Rapper Videos ins Internet gestellt hatte.

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