Gericht setzt Vormund für Schauspielerin Gina Lollobrigida ein
Das Oberste Gericht in Rom hat den Beschluss eines römischen Richters bestätigt, einen Vormund für die 94-jährige italienische Schauspielerin Gina Lollobrigida einzusetzen. Der Einspruch der Ex-Diva gegen den Richterbeschluss wurde vom Obersten Gericht abgelehnt. Lollobrigidas Sohn hatte den Einsatz eines Vormunds für seine Mutter beantragt, mit der er eine gespannte Beziehung hat.
Die Schauspielerin sei zwar zurechnungsfähig, die medizinischen Sachverständigen wiesen auf eine "Schwächung der korrekten Wahrnehmung der Realität" und auf einen Zustand der "Verletzlichkeit" hin, der "das Wirken von Suggestionen" möglich machte. Der Sohn hat bereits 2014 versucht, die Diva unter Vormundschaft zu stellen, scheiterte jedoch vor einem Gericht in Rom. Lollobrigida zeigte sich wegen des Richterspruchs verbittert. Sie werde weiterhin gegen ihre Bevormundung kämpfen, sagte sie laut Medienangaben vom Freitag.
Obwohl der letzte ihrer mehr als 60 Filme bereits 20 Jahre zurückliegt, gilt Gina Lollobrigida als Symbol des italienischen Films. Sie war in den 1950er- und 60er-Jahren einer der beliebtesten Filmstars. Mit Sofia Loren gehört sie zu den wenigen italienischen Schauspielerinnen, die auch in Hollywood Karriere machten und in den USA bekannt sind. Nach der Schauspielerei startete sie in den 1980er-Jahren eine Karriere als Fotografin und Bildhauerin.
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