Chris Brown: Bewährungsauflagen verletzt
Der Rapper hat die gemeinnützige Arbeit nach Prügelattacke auf Rihanna offenbar nicht vollständig abgeleistet.
Der amerikanische R&B-Sänger Chris Brown muss vor Gericht nachweisen, dass er seine Bewährungsdienste abgeleistet hat. Ein Richter in Los Angeles ordnete am Mittwoch ein Treffen zwischen Brown und dessen Bewährungshelfer an. Anfang April muss der Sänger vor Gericht Rechenschaft ablegen, berichtete das Promi-Portal TMZ.com.
Demnach glaubt die Behörde, der 23-Jährige habe die gemeinnützige Arbeit, zu der er 2009 nach einer Prügelattacke auf seine Freundin Rihanna verurteilt worden war, nicht vollständig abgeleistet. Die Staatsanwaltschaft widerspricht damit der Polizei in Browns Heimatstaat Virginia. Die hatte versichert, Brown sei zu den 180 Tagen gemeinnütziger Arbeit erschienen.
Außerdem soll der Sänger während seiner Bewährungsstrafe mehrmals handgreiflich geworden sein. So habe er während eines Streits gedroht, den Rapper Frank Ocean zu erschießen, zitierte der Sender "CNN" die Anklageschrift. Die Staatsanwaltschaft fordert dem Bericht zufolge keine Haftstrafe für den Sänger, sondern dass er seine gemeinnützige Arbeit wieder aufnimmt. Am Mittwoch sollte es dazu eine Anhörung vor Gericht geben.
Vergangene Woche wurde bekannt, dass Brown und Rihanna (24) wieder ein Paar sind. Es sei allerdings die letzte Chance, sagte sie. "Er kann nicht noch einmal ausrasten, den Luxus hat er nicht mehr." Zu der Anhörung am Mittwoch brachte Brown die aus Barbados stammende Sängerin mit.
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