Staatsanwaltschaft bestätigt Verfahren gegen Wurm

Wurm steht unter Doping-Verdacht.
Im Zuge der Ermittlungen soll es auch eine Hausdurchsuchung gegeben haben.

Der Österreichische Ski-Verband (ÖSV) hat schon seit Wochen Kenntnis von einer Hausdurchsuchung am 25. August bei Langläufer Harald Wurm. Darüber hinaus verfüge der ÖSV nach Angaben von Sportdirektor Hans Pum aber über keine neuen Erkenntnisse. Pum kündigte am Dienstag jedenfalls ein hartes Durchgreifen für den Fall an, sollte sich der Verdacht gegen Wurm erhärten.

"Sollte sich herausstellen, dass da etwas gewesen ist, wird genauso wie in der Vergangenheit hart durchgegriffen. Es liegt in unserem Interesse, dass alles aufgeklärt wird", betonte Pum. Der ÖSV-Spitzenfunktionär gab anlässlich einer Skisprung-Pressekonferenz in Linz an, dass man gleich nach der Ende August stattgefundenen Hausdurchsuchung davon erfahren habe. Auch der Athlet selbst habe den Verband darüber in Kenntnis gesetzt.

Seit einem Monat gebe es aber keine weiteren Informationen, so Pum weiter. Wurm werde bis zur Klärung der Sache an keinen ÖSV-Kaderkursen teilnehmen und deshalb ausschließlich Stützpunkttraining absolvieren, ergänzte der Oberösterreicher.

Wurm für Stellungnahme nicht erreichbar

Gegen den 31-jährigen Tiroler laufen laut der Innsbrucker Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Anti-Doping Bundesgesetz. Das Gesetz unterscheidet zwischen den Delikten Besitz, Handel und Weitergabe von Dopingsubstanzen und im Sport verbotener Methoden. Für Wurm gilt die Unschuldsvermutung. Der WM- und Olympiateilnehmer war für eine Stellungnahme am Dienstag nicht erreichbar.

Die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) steht in der Sache im Informationsaustausch mit den Ermittlungsbehörden. Die NADA hofft, in den nächsten Wochen Akteneinsicht zu erhalten. Sollte sich dann ein konkreter Verdachtsmoment ergeben, könne man aktiv werden und es sei die Einleitung eines Prüfantrages der Rechtskommission möglich, hieß es am Dienstag gegenüber der APA

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