Das Präsidium: Yasmina Stepina, Klaus Hartmann, Nicolas Stockhammer und Günther Ropatsch
Wie der Österreichische Eishockey-Verband zu einem Vermögen von mehr als drei Millionen Euro kam. Warum das Geld nicht frei verfügbar ist, geht auf das Jahr 1979 zurück.
Österreichs Eishockey-Verband kommt in den Tagen vor der Herren-Weltmeisterschaft nicht zur Ruhe. Ein Bericht des KURIER über die finanzielle Lage des ÖEHV am Dienstag sorgte für Aufregung.
Der Rückgang des jährlichen vertraglich gesicherten Sponsor-Ertrages von circa 400.000 Euro auf 189.000 Euro sowie der Verbrauch der Rücklagen von 1,2 Millionen Euro von 2021 bis 2023 wirft Fragen auf. Der Verband selbst argumentiert in seiner Darstellung der wirtschaftlichen Lage, dass die Eigenkapital-Quote sehr hoch sei und es daher keine Probleme mit der Finanzierung gebe. Mit dem Eigenkapital ist wohl das Vermögen aus der 2021 aufgelösten Stiftung gemeint.
Präsident Klaus Hartmann sagte dazu in einer Pressekonferenz am 31. März wörtlich: „Ich habe es heute schon dem Daniel Warmuth (Anm. Redakteur vom ORF) gezeigt, wir haben auf der Veranlagungsseite rund 1,6 Millionen. Das ist Geld, das gehört dem österreichischen Eishockeyverband. Wir haben einen Wirtschaftsbericht von unserem Steuerberater, wir haben eine extrem hohe Eigenkapitalquote. Nur Fakt ist, dass wir rund 300.000 aus dem operativen Ergebnis in etwa Minus gemacht haben. Es ist natürlich unsere Zielsetzung, dass wir plus minus null fahren und dass diese 1,6 Millionen, die aus der Auflösung der Stiftung kommen, Geld ist, das wir für Jugendförderungsprogramme zur Verfügung haben.“
Jetzt wird es kurios: Der Verband klagte den KURIER wegen der Darstellung, dass die Höhe des ehemaligen Stiftungsvermögens bei 1,6 Millionen Euro liege, es gehören aber auch zwei Liegenschaften dazu. In einer Eigentumswohnung wohnt der Teamchef, die andere Liegenschaft ist das Verbandsbüro. Insgesamt seien so 2,75 Millionen Euro an Vermögen im Besitz des Verbandes.
Wie es um die Zweckwidmung des ehemaligen Stiftungsvermögens aussieht, ist in der Stiftungsurkunde von 1979 zu lesen.
1,3-Millionen-Depot
Außerdem klagt der ÖEHV, weil das ehemalige Stiftungsvermögen nicht zweckgebunden für die Jugendförderung sei. Für die Klage musste der Verband reinen Tisch machen und bekannt geben, dass mit Stand 7. April 2025 vom veranlagten Vermögen nicht wie von Klaus Hartmann gesagt, 1,6 Millionen Euro, sondern nur noch 1.319.845,72 Euro im Depot bei der Liechtensteinischen Landesbank liegen.
Wo sind also die knapp 300.000 Euro Anlagevermögen hingekommen?
Fragen wie diese wird das Präsidium um Klaus Hartmann und Vizepräsident Nicolas Stockhammer mit Sicherheit bei der nächsten Generalversammlung des Verbandes im Juni in Linz von den Mitgliedern gestellt bekommen.
Einige dieser Mitglieder haben in den vergangenen Jahren schon genau darauf geachtet, dass das ehemalige Stiftungsvermögen nur für die Förderung von Nachwuchsteams verwendet wird. Es soll sogar beantragt worden sein, eigene Rechnungskreise zu erstellen, damit es keine Durchmischung der Gelder beim Verband gibt.
Wie es mit der Zweckwidmung tatsächlich aussieht, ist leicht in Erfahrung zu bringen. Dem KURIER liegt ein Schriftstück vor, das zeigt, dass das Vermögen auch nach der Auflösung der Stiftung weiterhin zweckgebunden zu verwenden ist. Der ehemalige ÖEHV-Präsident Dieter Kalt erklärt im Gespräch, wie es zu einem Vermögen von mehr als drei Millionen Euro gekommen ist: „Das waren u.a. Förderungen von öffentlicher Hand für die Austragung der Weltmeisterschaft 1976. Wir hätten es zurückzahlen müssen, wenn das WM-Turnier Gewinn macht. Nachdem das dann tatsächlich so war, hat man sich auf die Errichtung einer Stiftung geeinigt. Die Bedingung war, dass wir das Vermögen zweckgebunden für den Nachwuchs verwenden.“ In Österreich fanden von 1967 bis 2005 fünfmal Weltmeisterschaften der höchsten Kategorie statt. Ohne die Zweckwidmung hätte der Verband das Geld also zurückzahlen müssen.
In der Stiftungsurkunde von 1979 heißt es in Paragraf 2: „Zweck der Stiftung ist die Förderung der sportlichen Ausbildung der im österreichischen Eishockey-Verband organisierten Nachwuchsspieler…“
Besonders spannend ist Paragraf 9, an den sich der Verband nicht mehr gebunden fühlt: „Die Stiftung wird auf immerwährende Zeit errichtet. Sollten dennoch Auflösungsgründe nach §20 des Bundesgesetzes über Stiftungen und Fonds, BGBl. Nr. 11/1975, auftreten, so bedarf die Auflösung der Genehmigung der Stiftungsbehörde und das Vermögen ist dem „Österreichischen Eishockey-Verband“ bzw. dessen Rechtsnachfolger ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 2 der Satzung zuzuführen.“
Nach der Übernahme des Verbandes durch das aktuelle Präsidium im Jahr 2020 wurde die Stiftung aufgelöst. Wäre das Vermögen nicht zweckgebunden für den Nachwuchs, dann könnte damit ein paar Jahre lang das Minus aus dem operativen Bereich abgedeckt werden.
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