ÖADR suspendiert Langläufer Wurm und leitet Verfahren ein

Harald Wurm bleibt bis zum Abschluss des Verfahrens suspendiert.
Es geht um den Besitz und Verwendung einer verbotenen Substanz sowie die Anwendung von verbotenen Methoden.

Die Österreichische Anti-Doping Rechtskommission (ÖADR) hat gegen den österreichischen Langläufer Harald Wurm ein Anti-Dopingverfahren eingeleitet und den Sportler per 13. Dezember 2015 bis zum Abschluss des Verfahrens suspendiert. Dies gab die ÖADR am Montag in einer Aussendung bekannt.

Die NADA Austria hatte ein diesbezügliches Verfahren bei der Rechtskommission beantragt. "Den diesem Prüfantrag beigefügten Unterlagen ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte Harald Wurm im Verdacht steht, sowohl eine verbotene Substanz, nämlich Kobalt, besessen und verwendet zu haben, als auch verbotene Methoden, nämlich die Methoden M2.2 (Intravenöse Infusionen und/oder Injektionen) und M1.3 (intravaskuläre Manipulation von Blut oder Blutbestandteilen mit physikalischen oder chemischen Mitteln) angewendet zu haben", teilte die ÖADR mit.

Wurm war bereits am 19. November vom Österreichischen Skiverband (ÖSV) suspendiert worden. Der ÖSV hatte angekündigt, dass Wurm im Fall einer Bestätigung der Vorwürfe vom "Verband ausgeschlossen" wird.

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