Doping: Prozess gegen Ex-Langläufer Wurm wurde vertagt

NORDISCHE SKI-WM 2015 IN FALUN - LANGLAUF/ TEAM-SPRINT SKATING / HERREN: WURM (AUT)
Der 35-Jährige ist wegen eines Vergehens nach dem Anti-Doping-Bundesgesetz, schweren Sportbetrugs und falscher Beweisaussagen angeklagt.

Der Prozess gegen den ehemaligen Skilangläufer Harald Wurm wegen Vergehens nach dem Anti-Doping-Bundesgesetz, schweren Sportbetrugs und falscher Beweisaussage ist am Freitag am Landesgericht Innsbruck auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Der Staatsanwalt beantragte die Einvernahme des deutschen Sportmediziners Mark S. Der 35-Jährige bekannte sich zu Prozessbeginn nicht schuldig.

Dem 35-Jährigen wurde vorgeworfen, zwischen 2015 und 2019 zu den Handlungen des deutschen Sportmediziners Mark S. beigetragen zu haben. Wurm soll nämlich im Jahr 2015 die Lieferung eines Spezialkühlschrankes, der zur Lagerung von Blut- und Erythrozytenbeuteln diente, zu Mark S. nach Erfurt veranlasst haben. Der Kühlschrank soll bis zu seiner Sicherstellung im Rahmen der „Operation Aderlass“ im Februar 2019 zur Lagerung der Blutbeutel verwendet worden sein. Zudem soll der ehemalige Langläufer laut Staatsanwaltschaft als Zeuge gegen einen ehemaligen Trainer falsch ausgesagt haben.

Wurm erklärte vor Gericht jedoch, in die „Kühlschrank-Sache“ nicht involviert gewesen zu sein. Sein damaliger Freund Johannes Dürr sei eines Tages vor seiner Tür gestanden und habe ihn gebeten, einen Kühlschrank für einige Tage bei sich einzulagern. Er sei dem Wunsch nachgekommen, habe dabei aber nicht gewusst, dass es sich bei dem Kühlschrank um einen Spezialkühlschrank zur Lagerung von Blutbeuteln handelte, beteuerte der 35-Jährige. Nach einer Hausdurchsuchung bei ihm im Jahr 2015 habe er dann Mark S. kontaktiert, um zu fragen, ob die bei ihm sichergestellten Medikamente „dopingrelevant“ seien. Dabei habe S. ihn nach dem Kühlschrank gefragt und gesagt, dass er ihn abholen lassen werde, schilderte der ehemalige Skilangläufer.

SMS-Verkehr

Ein sichergestellter SMS-Verkehr zwischen Mark S. und Dürr würde jedoch nahelegen, dass Wurm in den Kauf des Spezialkühlschranks involviert war, meinte die Richterin. Der 35-Jährige verneinte dies jedoch erneut. Auf Fragen, warum und woher er die Nummer von Mark S. hatte und ob er wusste, dass der Sportmediziner Blutdoping betrieb, wollte der Tiroler nicht antworten. Immer wieder antwortete der Angeklagte auf die Fragen der Richterin: „Das ist fünf Jahre her, daran kann ich mich nicht mehr erinnern.“

Der als Zeuge geladene ehemalige Skilangläufer Johannes Dürr bestätigte indes die von seinem ehemaligen Team- und Zimmerkollegen getätigten Aussagen zu dem Spezialkühlschrank. „Ich habe den Kühlschrank abgeholt und habe Harald gebeten, ob ich ihn bei ihm abstellen kann, weil bei mir kein Platz war“, sagte Dürr. Wurm habe damals schon Bedenken gehabt, weil es sich eben um einen Kühlschrank handelte, der auch für Dopingpraktiken verwendet werden kann. „Er hat mir den Freundschaftsdienst aber trotzdem erwiesen“, meinte Dürr. Ansonsten habe der Angeklagte aber nichts mit dem Kühlschrank zu tun gehabt. „Er hatte weder mit der Anschaffung, noch mit der Bezahlung, noch mit sonst etwas zu tun“, betonte Dürr.

Zusammentreffen zwischen ihm, Mark S. und Wurm - an die sich Wurm ebenfalls nicht erinnern konnte - zum Zwecke des Dopings habe es aber sehr wohl gegeben, erklärte der Zeuge. Auch gemeinsame Blutabnahmen habe es gegeben. Den Kontakt zu Mark S. hatte Wurm von Dürr, gab Letzterer vor Gericht an. Alles andere habe Wurm dann selbst mit Mark S. ausgemacht. Auch der ehemalige Trainer Gerald Heigl gab an, Wurm EPO und leere Blutbeutel von Walter Mayer - was dieser jedoch bestritt - übergeben zu haben. Es habe jedenfalls Gespräche zwischen ihm, Dürr und Wurm über Doping gegeben. „Das kann man einfach nicht leugnen“, sagte Heigl.

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