Trotz Neuwahl: Neues Sportförderungsgesetz soll kommen

Spitzen-Mehrkämpferin Ivona Dadic soll auch vom neuen Gesetz profitieren.
Es gibt eine Einigung zwischen SPÖ und ÖVP. Der Initiativantrag soll am 7. Juni im Parlament eingebracht werden.

Das von Sportminister Hans Peter Doskozil initiierte neue Bundessportfördergesetz soll – trotz Neuwahl – kommende Woche im Parlament eingebracht werden, nachdem in den vergangenen Tagen noch letzte Details zwischen SPÖ und ÖVP akkordiert wurden.

Die umfassende Reform der Sportförderung wurde über Monate in einem offenen Dialog mit den Vertretern der Österreichischen Bundes-Sportorganisationen erarbeitet. Das Bundessportfördergesetz soll nun als Initiativantrag für die Nationalratssitzung am 7. Juni 2017 eingebracht werden.

"Ich freue mich, dass es trotz der Neuwahlen gelungen ist, diese große Reform auf den Weg zu bringen. Wir bringen damit Licht ins Dickicht des Förder-Dschungels. Das Gesetz steht für Effizienz, Transparenz und Nachhaltigkeit. Es stellt den Sportler wieder in den Mittelpunkt. Ich möchte mich bei der gesamten Sport Community und vor allem beim Verhandlungspartner ÖVP bedanken, dass dieser große Wurf noch gelungen ist", sagt Doskozil.

Wesentliche Eckpunkte:

  • Die österreichische Sportstrategie wird von BundesministerIn, LändervertreterInnen und VertreterInnen des organisierten Sports (BSO, ÖOC, ÖPC) gemeinsam erstellt.
  • Die gesamte Bundes-Sportförderung wird in einer Serviceeinrichtung, der „Bundes Sport GmbH“, zusammengefasst – Einführung des One Stop Prinzips. Dadurch werden Synergieeffekte in allen Bereichen des Österreichischen Sports geschaffen (z.B. Sportinfrastruktur, Leistungszentren)
  • Fachexperten der „Bundes Sport GmbH“ betreuen zukünftig die Sportverbände in allen Förderangelegenheiten, sowie in deren strategischen Ausrichtung.
  • Die Förderung von Infrastrukturprojekten und Großsportveranstaltungen erfolgt ebenfalls durch die „Bundes Sport GmbH“ in enger Abstimmung mit der österreichischen Sportstrategie.
  • Die Planungssicherheit für Sportverbände wird durch die Verlängerung der Förderzeiträume auf vier Jahre deutlich erhöht. Hinzu führt die quartalsweise Auszahlung der Fördermittel zum Wegfallen von Finanzierungsengpässen bei den Sportverbänden.
  • Die Förderung erfolgt nach dem Leistungsprinzip nach Vorlage von Konzepten für den Förderzeitraum – für olympische und nicht-olympische Sportarten.
  • Die Einbindung der Expertise der VertreterInnen des organisierten Sports in die Struktur der Bundes Sport GmbH erfolgt über deren Organe. Die Autonomie des Sports bleibt dadurch gewahrt.
  • Die Abstimmung und Zusammenarbeit im Sport zwischen den Bereichen Breitensport, Leistungs- und Spitzensport und Sport mit Behinderung wird weiter vertieft.
  • Ein Schwerpunkt wird zukünftig auf die Integration von Menschen mit Behinderung im Österreichischen Sport gelegt, die Finanzierung der Verbände mit besonderen Aufgabenstellung (ÖPC, ÖBSV, Special Olympics) wurde sichergestellt.
  • Die Öffentlichkeit wird über Veröffentlichung der Förderungen im Internet informiert – gesteigerte Transparenz.
  • Die Fördermittelabrechnung wird durch zeitgemäße stichprobenartige Kontrollen vereinfacht und beschleunigt.
  • Durch die strategischen Maßnahmen und die Vereinfachung der Fördermodalitäten kommen Fördergelder zukünftig zielgerichteter beim Sportler/bei der Sportlerin an.

Kommentare