Prozess um Walter Mayer endete mit Vergleich

Mit einem Vergleich hat der Ehrenbeleidigungsprozess rund um den ehemaligen ÖSV-Langlauftrainer Walter Mayer am Donnerstag am Innsbrucker Landesgericht geendet.

Der von Mayer auf 10.000 Euro verklagte ehemalige Servicemann des Skiverbandes verpflichtete sich, ab sofort seine belastende Behauptung zu unterlassen. Ausgenommen sind allerdings etwaige Einvernahmen vor Gerichten und Behörden.

Der Mann behauptete, dass er gesehen habe, wie der frühere Trainer während der Olympischen Winterspiele in Salt Lake City im Jahr 2002 dem Langläufer Christian Hoffmann in einem Container vor dem Staffelbewerb der Herren eine Infusion verabreicht habe. Der ÖSV-Servicemann hatte unter anderem vor der "SoKo Doping" und im Strafprozess im Sommer des Vorjahres gegen Mayer am Wiener Landesgericht als Zeuge die letztlich geklagte Behauptung aufgestellt. Aufgrund dieser Aussagen wurde er vom ehemaligen ÖSV-Langlaufdirektor geklagt.

In der vor Gericht getroffenen Vereinbarung wurde betont, dass der Vergleich "ausschließlich aus prozessökonomischen Gründen" geschlossen wurde. Er habe "nichts mit den beiderseitigen Behauptungen" der Verfahrensbeteiligten zu tun. Mayer verpflichtete sich seinerseits, künftig "jegliche Anschuldigungen" gegen den Beklagten, die in Zusammenhang mit dem Prozess stehen, zu unterlassen.

Das Verfahren war im März 2012 angelaufen, wurde allerdings insgesamt dreimal vertagt. Immer wieder waren neue Zeugen beantragt worden. Schließlich versuchte der Richter am Donnerstag, beide Seiten zu einer gütlichen Einigung zu bewegen.

Kommentare