Prozess gegen Angehörige von Walter Mayer vertagt

Der Prozess gegen eine Angehörige des ehemaligen ÖSV-Langlauftrainers Walter Mayer wegen des Vorwurfs der falschen Zeugenaussage ist am Mittwoch am Landesgericht Salzburg vertagt worden.

Die Frau soll vor Beamten der SoKo Doping im April 2009 im Salzburger Pongau ausgesagt haben, dass sie bei der Tour de France 2005 einen Blutbeutel an den damaligen Radprofi Georg Totschnig übergeben habe.

In einem Prozess gegen Totschnig am 24. Juli 2012 in Wien revidierte die Frau ihre Aussage und meinte, sie habe nicht die Wahrheit gesagt. Totschnig wurde daraufhin vom Vorwurf der falschen Zeugenaussage freigesprochen.

Totschnig hatte bei einer Einvernahme durch die SoKo Doping im September 2009 bestritten, dass ihm die Angehörige Mayers einen Blutbeutel zum Zwecke des Blutdopings übergeben hatte. Bei dem Prozess am Straflandesgericht in Wien blieb er bei diesen Angaben. Die Angehörige des Ex-Langlauftrainers hatte ihre falschen Angaben vor der SoKo Doping damit begründet, dass sie unter Druck gestanden sei. Sie sei ständig von der SoKo angerufen worden und habe mit all dem nichts mehr zu tun haben wollen. "Daher habe ich irgendetwas gesagt, um meine Ruhe zu haben. Die Wahrheit ist, dass ich nicht bei der Tour de France war und Herrn Totschnig nichts gebracht habe", erklärte sie bei dem Prozess im Juli in Wien.

Die Einzelrichterin in Salzburg, Maria Schörghuber, hat den Prozess am Mittwoch in Salzburg nach 20 Minuten auf unbestimmte Zeit vertagt. Jene beiden Beamten der SoKo Doping, welche die Beschuldigte 2009 zu der Blutbeutel-Übergabe befragt hatten, werden bei der nächsten Verhandlung als Zeugen gehört. Da soll auch geklärt werden, ob die Angehörige Mayers nur oberflächlich zu den Vorwürfen befragt und tatsächlich unter Druck gesetzt wurde. Sie soll damals vor den Beamten ausgesagt haben, einen Blutbeutel bei der Humanplasma in Wien abgeholt und an Totschnig in Frankreich übergeben zu haben.

Walter Mayer wurde am 17. August 2011 am Wiener Straflandesgericht wegen zahlreicher Verstöße nach dem Anti-Doping-Gesetz und dem Arzneimittelgesetz zu 15 Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Der 55-Jährige hatte dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet.

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