Nach Unverständnis: Mehrere 10-Personen-Gruppen beim Sport möglich

SPORT ALLGEMEIN: ÖSTERREICHISCHE BUNDES-SPORTORGANISATION: NIESSL
"Ich bin froh, dass ein praktikabler Weg gefunden worden ist", erklärt Sport-Austria-Präsident Niessl.

Österreichs organisierter Sport hat nach Irritationen infolge einer neuen Verordnung des Gesundheitsministeriums vom Freitag nun eine für ihn erfreuliche Klarstellung bekommen. Demnach können "in einer Sportstätte künftig auch mehrere Gruppen mit je 10 Personen parallel trainieren, falls eine Durchmischung der Gruppen ausgeschlossen werden kann", teilte Sport Austria am Sonntag mit.

Eine Passage in der Verordnung, wonach wegen der Coronakrise in Einzelsportarten nur noch maximal 10 Personen indoor an Kursen teilnehmen können, hatte Unverständnis ausgelöst. Sport-Austria-Präsident Hans Niessl hatte die als möglichen, schweren Schlag gegen den Breiten-, Fit- und Gesundheitsbereich ausgemacht.

"Ich bin froh, dass ein praktikabler Weg gefunden worden ist", erklärt Niessl nun. "Ohne Klarstellung hätten unsere 15.000 Sportvereine ab Montag Tausende Bewegungswillige nicht mehr betreuen können." Mannschaftssportarten, wie beispielsweise Fußball oder Basketball, sind von dieser 10-Personen-Grenze unverändert nicht betroffen.

Maskenpflicht bei Sportstätten

Generelle Maskenpflicht herrscht auch bei Sportstätten in geschlossenen Räumen, und zwar sowohl für Personal als auch für Kunden. Der Mund-Nasen-Schutz darf nur bei der unmittelbaren Sportausübung abgenommen werden. In Fitnessstudios, die von der Zehn-Personen-Regelung ausgenommen sind, muss er zwischen den einzelnen Geräte-Stationen bzw. Trainingsbereichen getragen werden.

Im Hobbysport kommt die Zehn-Personen-Grenze bei Mannschaftssportarten nicht zur Anwendung, bei denen mehr als zehn Sportler zum Spielbetrieb erforderlich sind. Im Fußball, Basketball oder Eishockey werden die Spieler beider Mannschaften nicht in die Höchstteilnehmerzahl miteinberechnet. In diesen Fällen ist die zulässige Teilnehmerzahl "durch die von der jeweiligen Sportart erforderliche Spielerzahl beschränkt", betont das Gesundheitsministerium.

Ganz allgemein gelten die Personenobergrenzen nicht für den Profi-Sport bzw. den beruflichen Bereich. 

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