Intersexuelle Läuferin zieht vor Gericht
Die zweifache 800-m-Olympiasiegerin Caster Semenya geht in ihrem langjährigen Rechtsstreit gegen eine Regel des Leichtathletik-Weltverbandes den nächsten Schritt. Die Südafrikanerin möchte eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einlegen. Als eine von mehreren Athletinnen verfügt sie über einen überdurchschnittlich hohen Testosteronwert wegen intersexuellen Anlagen. Der Leichtathletik-Weltverband hatte deshalb ein Testosteron-Limit eingeführt.
Lässt Semenya diese Werte nicht medikamentös senken, darf sie bei Rennen zwischen 400 m und einer Meile nicht starten. Die dreifache Weltmeisterin lehnt das aber ebenso ab wie einen theoretisch möglichen chirurgischen Eingriff.
Semenya hat allerdings bereits Berufungen beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) sowie später beim Schweizer Bundesgericht verloren. „Wir werden den Weltverband nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen“, kündigte Semenya-Anwalt Greg Nott in einer Medien-Aussendung am Dienstag an. Man bleibe hoffnungsvoll, dass der Verband „seinen Fehler einsehen wird und seine Regel rückgängig macht, die Frau Semenya nicht erlaubt, an Wettbewerben teilzunehmen“.
Für den Verband dagegen gehört Semenya zu den „biologisch männlichen Athleten mit weiblichen Geschlechtsidentitäten“. Semenya ist aktuell nach wie vor Teil des südafrikanischen Olympia-Teams für Tokio 2021, über welche Distanz sie in Japan antritt, ist jedoch noch offen. Semenya hat aber bereits Sprintbewerbe über 200 m absolviert.
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