Wisio und Beichler lehnten Freikauf-Angebot ab

Tomasz Wisio weigert sich gegen eine Versetzung.
Ein Angebot von St. Pölten zur Auflösung des Vertrages wurde abgelehnt.

Die bei Fußball-Bundesligist SKN St. Pölten in Ungnade gefallenen Tomasz Wisio und Daniel Beichler haben das Angebot des Vereins zur Auflösung ihres jeweiligen Vertrages am Montag abgelehnt. Damit ist die Causa wieder bei den Gerichten gelandet. Wisio weigert sich weiter gegen die Versetzung in die Regionalliga-Mannschaft - dieses Recht hatte ihm das Landesgericht St. Pölten bereits bestätigt.

In der Angelegenheit hatte sich der Senat 2 der Bundesliga zuletzt als vermittelnde Instanz eingeschaltet. Am Montag war die entsprechende Frist abgelaufen, innerhalb welcher sich die beiden Profis deklarieren mussten. Der von der Gewerkschaft eingesetzte Anwalt ließ verlauten, dass sich die beiden weigern, das Angebots St. Pölten anzunehmen. Unbestätigten Berichten zufolge bot der Bundesliga-Aufsteiger mehr als die Hälfte des Gehalts bis zum Ablauf der Verträge im Juni 2017.

VdF spricht von Mobbing

Die Profifußballer-Gewerkschaft VdF hielt gegenüber der APA - Austria Presse Agentur fest, dass das Vorgehen der Spieler berechtigt und durchaus nachvollziehbar sei. „Es steht ihnen zu. Wenn der Verein aus sportlichen Gründen nicht mehr mit ihnen plant, ist das ok. Aber man kann nicht einseitig anordnen, dass sie mit der zweiten Mannschaft mittrainieren müssen“, erklärte der VdF-Vorsitzende Gernot Zirngast. Die Gewerkschaft sprach in diesem Zusammenhang von Mobbing.

Damit nimmt der Fall ab nun wieder den normalen juristischen Lauf der Dinge. Der 34-jährige Wisio pocht weiter auf seine Eingliederung in den Trainingsbetrieb bei den Profis. Beichler steht dieser Tage eine erneute Knie-Operation bevor. Ob er wieder in den Leistungssport zurückkehren kann, ist offen.

Laut Bundesliga-Kollektivvertrag hat jeder Spieler „während der Vertragslaufzeit das Recht auf Teilnahme am Mannschaftstraining“. Das Landesgericht St. Pölten hatte per einstweiliger Verfügung Ende Juli angeordnet, dass der Club Wisio dies zu ermöglichen habe. Laut St. Pöltens Trainer Karl Daxbacher trainierte Wisio aber bis Freitag der vergangenen Woche nicht mit der ersten Mannschaft.

Wisio unter Beobachtung

Am Dienstag allerdings durfte Wisio laut Vdf-Informationen mit der Kampfmannschaft trainieren. Man müsse aber in Zukunft genau verfolgen, ob der Pole dabei wie seine Mitspieler behandelt werde. „Ob ich eine Sonderbehandlung habe, indem ich ihn nicht mittrainieren lassen, oder eine Sonderbehandlung im Training selbst, spielt keine Rolle“, sagte Geschäftsführer Rudolf Novotny.

Falls St. Pölten Wisio eine reguläre Teilnahme am Training verweigert, ist sein Anwalt bestrebt, die exekutiven Schritte des Gerichts voranzutreiben. Diese fangen mit einer Geldstrafe in der Höhe von 7.000 Euro an und dürften sich in der Folge rasch erhöhen. Sollten die Maßnahmen wirkungslos bleiben, reichen die Zwangsmittel bis hin zur Beugehaft.

Für die Gewerkschaft liegt die wesentliche Verfehlung des SKN in der Vergangenheit. „Als sie die sportliche Entscheidung getroffen haben, haben sie keine Lösung für das Problem gesucht, weil sie gesagt haben, sie haben keines. Jetzt haben sie aber eines“, sagte Novotny.

"Sportlich nicht genug"

Frenkie Schinkels sieht den SKN St. Pölten hingegen weiterhin im Recht. „Wir haben probiert, den Spielern entgegenzukommen. Wir stehen aber zu unserem Standpunkt, dass es sportlich nicht genug ist“, sagte der sportliche Leiter des Fußball-Clubs. „Wenn Mourinho das mit einem Weltmeister wie Schweinsteiger machen kann, können wir das auf einem geringeren Niveau auch mit Wisio und Beichler.“

St. Pölten sei „korrekter als korrekt“ vorgegangen und bezahle stets pünktlich die Gehälter, betonte Schinkels. Bei beiden Spielern sei aber ein sportlicher Aderlass zu beobachten gewesen. „Wisio ist 34 und wird auch nicht schneller für die Bundesliga. Beichler hat bisher alles vermissen lassen. Daher haben wir diese Entscheidung getroffen“, sagte Schinkels. „Wir wollen keine Negativ-Stimmung in der Mannschaft haben.“

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