U-Häftling belastet Taboga

Ein U-Häftling aus Tschetschenien belastet Dominique Taboga.
Laut Sulim D. sagte Taboga, dass es noch zwei Spieler gebe, die bei einer Manipulation mitmachen würden.

Zunächst hatte sich Grödigs Dominique Taboga als Opfer eines Wett- und Erpressungsskandals ausgegeben. Nun aber hat der in Untersuchungshaft sitzende Sulim D. den 31-jährigen Fußballer laut Austria Presse Agentur in Vernehmungen schwer belastet: Am 31. August sei D. erstmals von Taboga gefragt worden, ob er „ein Spiel verkaufen möchte“, damals spielte Grödig gegen Wiener Neustadt. Ob Taboga Spiele manipuliert habe? D.: „Das kann ich nicht sagen, er hat mir angeboten, dass er das könne.“

Am 25. Oktober habe er sich dann mit Taboga am Wiener Westbahnhof getroffen. Der Innenverteidiger habe erzählt, dass er Geldprobleme habe und D. gefragt, ob er jemanden kenne, der auf das Spiel des SV Grödig gegen Salzburg am 27. Oktober einen Geldbetrag setzen würde. „Dominique sagte, dass er 30.000 Euro bekäme und damit die Schulden bezahlen könne“, die er bei Ex-Teamspieler Sanel Kuljic hatte. Der 36-Jährige sitzt wie D. in U-Haft, ihm wird Erpressung vorgeworfen.

Er, Sulim D., habe daraufhin einen Araber in Wien angerufen. Taboga und er hätten sich mit dem Mann in einer Pizzeria getroffen. "Dominique sagte zu ihm, dass er 2. Kapitän des SV Grödig ist und er das Spiel verkaufen kann." Taboga habe zu dem Araber gesagt, dass er noch zwei Spieler habe, die mit tun würden, schilderte Sulim D.

Dumm gelaufen

Zudem habe der Fußballer D.s Landsmann A. ein ähnliches Angebot gemacht, Inhalt beider Gespräche sei jeweils ein Elfmeter im Spiel gegen Salzburg gewesen. „Dominique fragte ihn, ob er 2000 Euro bei einer Quote 3,70 wetten wollte. Der ausbezahlte Betrag von 7400 Euro sollte dann so aufgeteilt werden: Dominique wollte 2500 Euro und mir davon die Hälfte geben. Den Rest sollte A. bekommen.“

In der Nachspielzeit attackierte Taboga dann tatsächlich Salzburgs Dusan Svento im Strafraum – der Schiedsrichter entschied aber nicht auf Elfmeter. Die beiden Männer hätten den erhofften Wettgewinn dadurch nicht erhalten, sagte Sulim D.

Der KURIER betont, dass für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung gilt.

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