Tabogas Sperre sprengt den Strafenkatalog

Dominique Taboga und neun weitere Angeklagte müssen sich vor Gericht verantworten.
Der Manipulator wurde länger gesperrt als die Statuten vorsehen.

Der Fall Taboga hat nicht nur das Vertrauen in den professionellen Fußball belastet. Auch die Grenzen der Verbandsstatuten werden ausgetestet. Der KURIER berichtete, dass das Verfahren und damit die lebenslange Sperre gegen den Manipulator ausgesetzt wurde.

Die Entscheidung des Protestkomitees der Bundesliga unter der Leitung von Andreas Grundei hat den Hintergrund, dass gegen Taboga ein Strafverfahren anhängig ist. Vor Gericht soll die "Erforschung des wahren Sachverhalts umfassender" geklärt werden.

"Die Aussetzung des gesamten Verfahrens war eine gute Entscheidung. Zuerst sollte unbedingt das Strafverfahren in Graz abgewartet werden", erklärt Tabogas Anwalt Peter Vogl.

In einer Aussendung verweist die Liga allerdings darauf, dass die Sperre dennoch weiterhin gelten soll. Gesperrt, obwohl das Verfahren ausgesetzt wurde? Laut Rechtsbeistand von Taboga – der ohnehin mit dem Fußball abgeschlossen hat – ist das unzulässig. "Der Senat 1 hat eine andere Rechtsansicht. Wenn das Herrn Taboga nicht passt, kann er sich an ein Zivilgericht wenden", sagt Bundesliga-Vorstand Christian Ebenbauer.

Rechtsstreit

Höchst umstritten ist auch das Strafmaß: "Sperre auf Lebenszeit" kommt in der gesamten angewandten ÖFB-Rechtspflegeordnung nicht vor. Taboga soll demnach eine Strafe ausfassen, die so gar nicht vorgesehen wurde.

Für Bestechung – die Taboga auch gestanden hat – sind höchstens 72 Spiele Sperre (also zwei Jahre) festgehalten – vermutlich, weil bei der Erstellung der Sanktionen die Umtriebe der albanischen Wettmafia nicht vorhergesehen werden konnten. Als längste Funktionssperre (etwa für Trainer) werden drei Jahre angegeben.

Für "unzulässige Sportwetten" ist gar keine Höchststrafe angegeben. Außerdem gibt es keine Hinweise, dass der Ex-Grödig-Kapitän solche Wetten getätigt hat.

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